
Die Stadt Hemau gibt zur Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 bekannt:
Die Stadt ist in sieben allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 02. Februar 2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Stimmabgabe ist von 8 bis 18 Uhr möglich. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke werden von Montag, 03. Februar 2025, bis Freitag, 07. Februar 2025, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Hemau, Zimmer 03 (EG, barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) kann grundsätzlich nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr bei vorstehender Stelle schriftlich, elektronisch oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Der vollständige Text der Einsichtnahme- und Wahlbekanntmachung kann an allen Amts- und Infotafeln sowie unter www.hemau.de eingesehen werden.