
Berlin/Schwandorf/Cham. 50 Millionen Euro stellt der Bund mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XV für den Erhalt bedeutender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln zur Verfügung. Die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf weist deshalb auf die Fördermöglichkeiten hin und ermutigt mögliche Antragsteller aus der Region, geeignete Projekte prüfen zu lassen.
„Unsere Denkmäler erzählen die Geschichte unserer Heimat. Gerade bei uns im ländlichen Raum prägen Kirchen, Kapellen, historische Gebäude und auch unsere Orgeln seit Generationen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden. Dieses kulturelle Erbe zu erhalten, ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe. Deshalb war es uns als CDU/CSU wichtig, auch im Bundeshaushalt 2026 wieder zusätzliche Mittel für den Denkmalschutz bereitzustellen“, betont Englhardt-Kopf.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte auf Initiative und mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 zusätzliche 50 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV bereitgestellt. Mit dem Programm unterstützt der Bund Maßnahmen zum Substanzerhalt und zur Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln.
Bei historischen Orgeln können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die der dauerhaften Sicherung und Erhaltung des historischen Bestands sowie der Verbesserung oder Wiederherstellung der Spielbarkeit dienen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Orgel selbst unter Denkmalschutz steht oder Bestandteil eines Denkmals ist.
„Gerade die Orgel hat in Bayern und in unserer Region eine lange Tradition. Viele dieser Instrumente sind nicht nur für Gottesdienste und Kirchenmusik von großer Bedeutung, sondern selbst wertvolle Zeugnisse unserer Kulturgeschichte. Zugleich machen Orgelkonzerte diese besonderen Instrumente für viele Menschen unmittelbar erlebbar und bereichern das kulturelle Leben vor Ort. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund auch hier gezielt Unterstützung ermöglicht“, so Englhardt-Kopf.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Bundesförderung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; die übrige Finanzierung muss grundsätzlich durch den Antragsteller, Länder, andere Gebietskörperschaften oder Dritte erbracht werden. Mit dem Vorhaben darf in der Regel erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden.
Für Projekte aus Bayern ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die zuständige Antragsstelle.
„Ich möchte ausdrücklich dazu ermuntern, vor Ort zu prüfen, ob geeignete Projekte für eine Förderung infrage kommen. Der Erhalt unseres kulturellen Erbes kostet oftmals viel Geld und stellt insbesondere kleinere Gemeinden, Kirchen und Träger vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes auch für unsere Region zu nutzen“, erklärt Englhardt-Kopf abschließend.








