Sonntag, 16. Februar 2025

Regensburger Kaufleute und Regensburger Unternehmer stellen Antrag gegen Versammlung der letzten Generation

(v.li.) Andreas Nuslan (Hutkönig) – 2. Vorstand Reg. Kaufleute e.V., Armin Gebhard (Herrenausstatter &
Trachten) – 1. Vorstand Reg. Kaufleute e.V., Maximilian Schreiner (Haushaltswaren) Vorstand Reg. Kaufleute e.V. / Foto: HC Wagner

Regensburg. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung versuchten der Verein der Regensburger Kaufleute e.V. und ein Regensburger Unternehmer die Demonstration der letzten Generation abzuwenden bzw. zu beschränken. Leider wurde der Antrag weder bei der Stadt, noch bei dem zuständigen Verwaltungsgericht akzeptiert. 

Maximilian Schreiner, 2. Vorstand der Regensburger Kaufleute betont: „Im vorliegenden Fall gehen die Beeinträchtigungen über das typischerweise hinnehmbare Maß hinaus, aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, unseren Rechtsanwalt Herrn Urs Eroes von der Rechtsanwaltskanzlei Eroes und Kollegen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zu beauftragen“. 

Betroffen sind u.a. Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Schutzgüter für Leben und Gesundheit und der unmittelbare Eingriff in den Gewerbetrieb des Parkhauses und der Berufsfreiheit der Kaufleute in der Altstadt und Gewerbetreibenden. 

Der Antrag die Demonstration der letzten Generation abzuwenden bzw. zu beschränken, wurde weder bei der Stadt, noch bei dem zuständigen Verwaltungsgericht akzeptiert. Foto: HC Wagner

„Auch wir sind für freie Meinungsäußerung und unterstützen unsere Grundrechte, allerdings in einer gewissen Verhältnismäßigkeit gegenüber anderer Interessensgruppen.“ 

Es besteht die Gefahr, dass durch erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen und weitreichende Rückstaus die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen erschwert wird und es zu Verzögerungen bei Rettungszeiten kommt. 

Darüber hinaus sind die Adventssamstage für die Kaufleute und die Besucher besondere Tage. 

„Für die Kaufleute und Gewerbetreibenden sind die Adventssamstage wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung. Ebenso haben die Besucher der Altstadt das Recht, die weihnachtliche Stimmung ohne Behinderungen und Störungen genießen zu können“. 

Obwohl die Stadt und das zuständige Gericht den Antragsstellern in einigen Punkten Recht geben, gelangen die Behörden schließlich zu einer anderen Gewichtung der Situation. Immerhin wurde daraufhin mittlerweile eine Allgemeinverfügung der Stadt an die Letzte Generation erlassen. Die Versammlung der letzten Generation wurde auf lediglich 2 Stunden von 12.00 bis 14.00 begrenzt. 

Die Kaufleute hoffen, dass diese Zeiten auch eingehalten werden. 

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