Samstag, 15. Februar 2025

MdB Englhardt-Kopf begrüßt Einigung für das Biomassepaket der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Restampel

Martina Englhardt-Kopf erklärt hierzu:

„Im Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham, Brennberg und Wörth an der Donau werden zahlreiche Biomasseanlagen betrieben. Mit vielen Betreibern stehe ich im engen und regelmäßigen Austausch, wie z.B. mit Josef Haller in der Schäferei bei Waldmünchen. Ich sehe die eindeutigen Vorteile dieser erneuerbaren Energiequelle. Biomasse leistet bereits seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag zur verlässlichen, grundlastfähigen Versorgung mit nachhaltig erzeugter Energie. Um im Bereich der erneuerbar erzeugten Energie noch weitervoranzukommen ist die Biomasse ein unverzichtbarer Baustein für einen ausgewogenen Mix aller verfügbaren Technologien. Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf die Ampelregierung und zuletzt auch auf die Restampel aus SPD und Bündnis90/Die Grünen den Druck zugunsten der Biomasse in unserem Land hochgehalten. Die Ausschreibungsrunden der letzten Jahre waren mehrfach überzeichnet, tausenden Biogasanlagen fehlt die Perspektive. Gefährdet ist damit nicht nur die gesicherte Stromerzeugung, sondern auch Hunderte Nahwärmenetze, die von den Biogasanlagen mit Wärme versorgt werden. Bayern ist mit rund 3.000 Biogasanlagen besonders betroffen. 

MdB Englhardt-Kopf begrüßt Einigung für das Biomassepaket der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Restampel. Foto: Tobias Koch

Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck hat es über Jahre versäumt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Unionsfraktion hatte ihn bereits im Dezember 2023 in einem Antrag zum Handeln aufgefordert. Erst auf den letzten Metern der Legislaturperiode hatten SPD und Grüne ein völlig unzureichendes Paket vorgelegt.

In intensiven Gesprächen konnten durch die Union noch grundlegende Verbesserungen am Gesetzentwurf im Sinne der Biogas-Anlagenbetreiber erreicht werden:

. Das Ausschreibungsvolumen wird deutlich erhöht, auf 1.300 Megawatt (2025) und 1.126 MW (2026). Insgesamt wird die Ausschreibungsmenge 2025 bis 2028 von 1.300 MW (EEG 2023) auf 2.828 MW (3.524 MW inkl. Biomethan) verdoppelt.
. Statt einer vierfachen Überbauung und damit hohen Kosten für die Anlagenbetreiber (10.000 förderfähige Betriebsviertelstunden), wie es SPD und Grüne wollten, konnten wir die Anforderung einer dreifachen Überbauung (11.680 förderfähige Betriebsviertelstunden) erreichen. 
. Für Anlagen bis 350 Kilowatt installierter Leistung wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Für diese Anlagen bleibt es bei der Anforderung einer doppelten Überbauung (16.000 förderfähige Betriebsviertelstunden). Damit wird rund die Hälfte aller bayerischen Anlagen von der dreifachen Überbauung ausgenommen. 
. Verlängerung der Frist zwischen Ausschreibung und zweitem Vergütungszeitraum von zwei auf dreieinhalb Jahre. 
. Es bleibt zudem bei der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 65 EUR/kW auf 100 EUR/kW sowie der Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre. 

Die Reduzierung des Maisdeckels ist ausdrücklich nicht sachgemäß. Leider haben hier SPD und Grüne ideologiegetrieben nicht eingelenkt. 

Insgesamt betrachtet, stellt das Paket jedoch eine wesentliche Verbesserung zum Status Quo dar. Es braucht aber noch weitere wesentliche Anpassungen an die fachliche Praxis, um den Biogasanlagen eine Zukunft zu geben. Insbesondere Anlagen mit Wärmenetzen müssen anders betrachtet werden als die größeren Anlagen, die hauptsächlich Strom oder Biomethan produzieren“, schließt Martina Englhardt-Kopf.

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