

Seit dem 1. April 2025 können E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder einer blauen E-Plakette in ganz Bayern für maximal drei Stunden kostenfrei auf gebührenpflichtigen Innenstadtparkplätzen – ausgenommen Parkhäuser und private Parkplätze – parken. Allerdings gibt es in den einzelnen Kommunen spezielle Regelungen, die unbedingt beachtet werden sollten.
In Schwandorf ist die zulässige Höchstparkdauer je nach Parkplatz auf eine oder zwei Stunden begrenzt. Diese Regelung gilt auch für E-Fahrzeuge. Damit das Parken reibungslos funktioniert, ist anstelle eines Parkscheins eine Parkscheibe gut sichtbar auszulegen. Auf einem an allen Parkscheinautomaten angebrachten Aufkleber ist diese Information ebenfalls nachzulesen.
Die Stadt Schwandorf bittet daher E-Fahrzeug-Fahrer darum, auf die ausgeschilderte Höchstparkdauer zu achten, damit es nicht zu Unannehmlichkeiten kommt.