
Am Donnerstag gegen 11:00 Uhr wurde die Polizei in die Schleiglstraße in Niederhof gerufen. Passanten hatten hier festgestellt, dass im dortigen Waldstück unter anderem mehrere Farbeimer entsorgt wurden. Der Tatzeitraum kann nicht näher eingegrenzt werden. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Schwandorf zu melden.
Anm. der Redaktion:
Illegale Müllablagerung im Wald ist grundsätzlich verboten. Die bayerischen Bußgeldsätze unterscheiden sich je nach Abfallart und Menge.
Beispiele für die in Bayern vorgesehenen Regel-/Rahmensätze:
- Kleine Mengen Hausmüll: etwa 20–35 €
- Hausmüll bis 2 kg/2 l: 35–80 €
- Hausmüll über 2 kg/2 l: 80–320 €
- Sperrmüll bis 1 m³ bzw. 100 kg: 160–700 €
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. 100 kg: 700–2.500 €
- Altreifen bis 5 Stück: 110–330 €
- größere Mengen Altreifen: 330–1.600 €
- pflanzliche Abfälle: je nach Menge etwa 10–1.300 €.








