
Aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest im Stadtgebiet Oberviechtach hat das Veterinäramt Schwandorf am 20.04.2026 eine Schutzzone mit 3 km Radius und eine Überwachungszone mit 10 km Radius eingerichtet. Die in diesen Restriktionszonen nötigen Untersuchungen sind nun abgeschlossen und es wurden dabei keine weiteren Ausbrüche festgestellt. Die Sperrmaßnahmen können deshalb mit Wirkung ab 22.05.2026 aufgehoben werden. Das bedeutet unter anderem, dass in diesen Gebieten für das gehaltene Geflügel keine Aufstallungspflicht mehr besteht.
Auch bei den Wildvögeln hat sich im Landkreis Schwandorf die Lage deutlich entspannt. Es werden nur mehr vereinzelt tote Wildvögel gemeldet und die letzten positiven Befunde datieren von Mitte März 2026.
Dennoch sollten alle Geflügelhalter weiterhin mehrere Punkte beachten, zu denen sie aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit verpflichtet sind:
- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.
Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter der Telefonnummer 09431 / 471-236. Weitere Informationen hierzu sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.








