
Pünktlich vor dem Saisonstart an den Seen im Landkreis Schwandorf haben sich Vertreter der örtlichen Sicherheitsbehörden auf Einladung der Polizeiinspektion Schwandorf und der Gemeinde Wackersdorf im Sitzungssaal der Feuerwehr Wackersdorf wie auch bereits im Jahr 2025 zu einem Runden Tisch getroffen. Bereits der Teilnehmerkreis zeigt die Bedeutung des Themas für die Region. Die Gemeinde Steinberg am See und der Markt Schwarzenfeld waren mit ihren Ersten Bürgermeistern, Harald Bemmerl und Peter Neumeier vertreten, Erster Bürgermeister Thomas Falter musste sich entschuldigen lassen und wurde durch den Zweiten Bürgermeister Thomas Neidl vertreten. Natürlich waren auch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinden und der VG mit vor Ort. Auch bei der Polizei war das Thema „Chefsache“ und neben den zuständigen Sachbearbeitern der Dienststellen nahmen auch der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Schwandorf, Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) Stefan Amann und der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Nabburg EPHK Markus Weber an der Besprechung teil. Abgerundet wurde der Teilnehmerkreis durch Herrn Tommy Dörner, der den Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit vertrat, den neuen Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf, Herrn Georg Lautenschlager, den Vertreter der Wasserbehörde am Landratsamt Schwandorf, Herrn Toni Dilber und Herrn Martin Liebl von der Bayerischen Naturschutzwacht.
In der Begrüßung durch den scheidenden Steinberger Bürgermeister Herrn Bemmerl wurden bereits einige statistische Zahlen beigesteuert. So konnten die Seen im vergangenen Jahr weit über 300.000 Besucher zählen. Die Abstimmungsgespräche im Vorjahr und die große gemeinsame Kontrollaktion, zu der auch Beamte der Wasserschutzpolizei hinzugezogen wurden, wurden in einem kurzen Rückblick von allen Teilnehmern positiv bewertet. In der anschließenden Gesprächsrunde konnten verschiedene Schwerpunkte erarbeitet werden.

An der Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass insbesondere das Grillen in den jeweiligen Seeordnungen verboten ist und auch Hunde im Bereich der Liegeflächen verboten sind. Bürgermeister Bemmerl weist hier ausdrücklich darauf hin, dass vor allem am Steinberger See die Seeordnung an allen Zugängen zu den Liegewiesen aushängt und dort die Kernelemente auch mit Piktogrammen grafisch dargestellt werden. Zudem sind alle Hinweisschilder mit einem QR-Code versehen, der direkt zur Seeordnung auf der Homepage der VG führt.
Ganz besonders bitten alle Beteiligten darum Zufahrten und insbesondere die Rettungswege freizuhalten. Gerade hier gibt es vom Zweckverband für Kommunale Verkehrssicherheit und von Seiten der Polizei kein Pardon. Falschparker, die Rettungswege behindern werden konsequent abgeschleppt. Es ist übrigens auch zu spät, sein Fahrzeug dann wegzufahren, wenn die jeweilige Überwachungskraft bereits am Arbeiten ist. Neben einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55,- € kommen trotzdem die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppers auf den Fahrzeughalter zu. Noch teurer wird es, wenn tatsächlich Rettungskräfte im Einsatz durch Falschparker behindert werden. Hier steigt das Bußgeld nochmal und es wird zusätzlich ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Auch wenn kein Stationierungsverbot aufgestellt ist, muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m verbleiben. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, darf an dieser Stelle nicht geparkt werden. Auch in diesem Fall müsste das betreffende Fahrzeug abgeschleppt werden. Entsprechende Vereinbarungen mit den örtlichen Abschleppunternehmen, um ein möglichst zügiges Abarbeiten derartiger Aufträge zu ermöglichen, wurden bereits getroffen.

Ein Ausweichen auf Felder und Grünflächen ist ebenfalls nicht zulässig. Hierfür bedarf es auch keiner weiteren Beschilderung, da dies bereits im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelt ist. Durch das regelmäßige Parken vieler Fahrzeuge werden diese Grünflächen zerstört und die Natur wird geschädigt. Auch hierfür beträgt der Ahndungssatz 55,- €. Neben den Kräften der Polizei und des Zweckverbandes für kommunale Verkehrsüberwachung werden die naturschutzrechtlichen Vorschriften übrigens auch durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde und der Bayerischen Naturschutzwacht überwacht, die ebenfalls Verwarnungen ausstellen und Bußgelder verhängen dürfen.
Der hohe Parkdruck ist allen Beteiligten des Runden Tisches bekannt. Im Bereich Steinberg am See hat die Gemeinde mit dem Ausbau der Parkmöglichkeiten reagiert. Im Bereich Murner See und Brückelsee stehen mit dem Großparkplatz ebenfalls ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die Gemeinde Wackersdorf wurde hier ein Parkleitsystem entwickelt und zudem ein Meldeweg etabliert, so dass, sobald die Parkplätze direkt am See voll sind, bereits an den Zufahrten darauf hingewiesen wird und bei Bedarf bereits die Zufahrten gesperrt werden.
Von Seiten der Wasserschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Motorbooten, dazu gehören auch sogenannte Tauchscooter oder Surfbretter mit Elektroantrieb, generell verboten ist und einer Genehmigung bedürfen, die aber nur in begründeten Ausnahmefällen und unter sehr strengen Auflagen erteilt wird. Auch das Sachgebiet Wasserrecht kündigte gemeinsame Kontrollen zusammen mit den örtlichen zuständigen Polizeidienststellen an.
Ähnlich wie im vergangenen Jahr ist für den Saisonanfang wieder eine größere gemeinsame Kontrollaktion geplant. Das Sachgebiet Wasserrecht, die Untere Naturschutzbehörde, die Bayerische Naturschutzwacht und die Polizei haben darüber hinaus mehrere gemeinsame Streifen und Kontrollaktionen vereinbart. Bei Bedarf kann auch wieder die Wasserschutzpolizei hinzugezogen werden. Soweit für bestimmte Maßnahmen kurzfristig ein Boot benötigt wird, wurden entsprechende Abmachungen mit dem THW Schwandorf und örtlichen Feuerwehren getroffen, die sehr schnell und zeitnah unterstützen können.








