
Am Dienstag gegen 21:15 Uhr war ein 57-Jähriger aus Schwarzhofen auf einer Staatsstraße im Bereich Schwarzach bei Nabburg unterwegs. Hier erfasste er ein Reh, das die Fahrbahn querte. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 €, das Reh blieb am Fahrbahnrand liegen. Weil der Fahrzeugführer erst am nächsten Morgen zur Aufnahme kam, bekam er neben einer Bescheinigung über einen Wildunfall auch eine Anzeige. Nach dem Bayerischen Jagdgesetz sind Fahrzeugführer, die Schalenwild durch An- oder Überfahren verletzten oder töten dazu verpflichtet dies unverzüglich anzuzeigen, um mögliches unnötiges Leid der Tiere zu verhindern.