Samstag, 26. Juli 2025

Wichtiges Zeichen für das Regental: Vorranggebiet SAD 45 „Dachsbau“ gestrichen

 Symbolbild: Walter Knerr auf Pixabay.
 

Regenstauf, 23. Juli 2025 – Aus Sicht des Vereins Erholungsregion Regental e. V. wurde in der gestrigen Sitzung des Regionalen Planungsverbands R6 ein wichtiges Zeichen für den Naturraum Regental gesetzt: Das Vorranggebiet SAD 45 „Dachsbau“ wurde gestrichen. Diese Entscheidung erfolgte nicht leichtfertig, sondern auf Basis nachvollziehbarer fachlicher Überlegungen. Ausschlaggebend waren dabei offenbar sowohl ökologische Belange als auch die Tatsache, dass der betroffene Abschnitt des Regentals bereits jetzt in besonders hohem Maße mit Windvorrangflächen belastet ist. Selbst mit dem Wegfall dieses Gebietes bleibt es bei einer außergewöhnlich hohen Konzentration geplanter Anlagen auf engem Raum. In anderen Regionen Bayerns gibt es ganze Landkreise, in denen nicht annähernd so viele Windkraftflächen vorgesehen sind wie im sensiblen Naturraum des Regentals.

Sachlich, professionell und menschlich: Umgang im Planungsverband R6 vorbildlich

Besonders hervorzuheben ist auch der respektvolle und konstruktive Umgang im Rahmen der Sitzung. Gäste wurden sachlich informiert und der Ablauf gestaltete sich transparent und menschlich zugewandt – ein Umgang, der in dieser Form keineswegs selbstverständlich ist.

Trotzdem: Gesetzeslage ermöglicht weiterhin gezielte Umgehung der Planung

Trotz der erfreulichen Streichung des Vorranggebiets bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: Für SAD 45 lagen bereits frühzeitig Bauanträge vor, offenbar mit dem Ziel, einer möglichen Streichung zuvorzukommen. Noch gravierender ist, dass dieselbe Strategie auch in anderen Planungsregionen zu beobachten ist: Bauanträge werden offenbar systematisch vor Abschluss der regionalen Planungsverfahren eingereicht, um sich rechtlich abzusichern – noch bevor überhaupt klar ist, ob die Fläche als Vorranggebiet erhalten bleibt oder gestrichen wird.

Diese Vorgehensweise zeigt, dass Projektierer gezielt auf eine Lücke in der Gesetzgebung setzen, die ihnen erlaubt, Entscheidungen der Planung zu unterlaufen – und das untergräbt nicht nur die Rolle der Planungsverbände, sondern auch das Vertrauen in faire Beteiligungsprozesse.

Unsere Forderung: Gesetzgeber muss gesetzliche Klarheit schaffen

Der Verein Erholungsregion Regental e. V. fordert daher:

  • Ein klares gesetzliches Stopp-Signal für Bauanträge auf Flächen, die zur Streichung vorgesehen sind.
  • Keine Einzelgenehmigungen außerhalb der Vorrangflächen, solange das Gesamtsystem in Bayern noch nicht vollständig rechtskräftig ist.

Ohne diese rechtliche Absicherung verliert der gesamte Planungsprozess an Glaubwürdigkeit. Die gegenwärtige Lage begünstigt Schnellentschlossene, während Bürgerbeteiligung, ökologische Bewertung und regionale Planung ausgehebelt werden können.

Es hilft dabei auch nicht, wenn einzelne Planungsregionen besonders schnell ihre Flächen festlegen – denn solange nicht ganz Bayern vollständig geregelt ist, bleibt die Gesetzeslücke bestehen und kann überall ausgenutzt werden.

Wenn politische Verantwortung nicht konsequent wahrgenommen wird, sondern wirtschaftlichen Einzelinteressen hinterherläuft, droht nicht nur der Verlust an Planungshoheit – sondern auch das Vertrauen der Bürger in den gesamten Ausbauprozess der erneuerbaren Energien.

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