
Auf Einladung des CSU-Ortsverbandes Oberviechtach, des Betreuungsvereins Schwandorf, des Volksbildungswerkes Oberviechtach-Schönsee sowie des Seniorenbeirates Oberviechtach referierte Rechtspfleger a. D. Anton Ruhland über das Erbrecht. Der Abend sollte für eine rechtzeitige Vorsorge sensibilisieren sowie Möglichkeiten aufzeigen, die Vermögensaufteilung nach eigenen Wünschen zu gestalten. Wie CSU-Vorsitzender Tobias Ehrenfried eingangs ausführte, würde das Thema „Sterben“ immer mehr aus der Gesellschaft gedrängt. Daher sei eine rechtzeitige Beschäftigung damit unerlässlich.

Man solle immer dann ein Testament aufsetzen, wenn man nicht an das Sterben denke, beteuerte Ruhland. Er erläuterte die Besonderheiten der unterschiedlichen Güterstände und ging auf die Einzelheiten der gesetzlichen Erbfolge ein. Im Zuge der gewillkürten Erbfolge sei es zum Beispiel per Testament oder Erbvertrag möglich, den Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Es sei zu beachten, dass man als Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers übernehme. Als Pflichtteilsberechtigte seien Ehegatten, Eltern und Kinder zu nennen, die nur schwerlich auszuschließen seien. Ruhland bemerkte, dass ein Testament handschriftlich zu verfassen sei und unterschrieben werden müsse. Auch das Datum dürfe nicht fehlen, da schließlich der letzte Wille zähle. Er empfahl den Anwesenden, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Der Experte nahm die Besucher mit auf einen Streifzug durch viele Szenarien wie Scheidungen oder Ausschlagung der Erbschaft. Geduldig erläuterte der Rechtspfleger die Steuer-Freibeträge unter Verwandten und bemängelte, dass in manchen Regionen Immobilien veräußert werden müssten, um die Erbschaftssteuer zu zahlen. Im Herbst dieses Jahres wird hierzu ein Verfassungsgerichtsurteil erwartet. Die rund 85 Besucher machten rege von der Möglichkeit Gebrauch, mit dem Fachmann offene Fragen zu besprechen.

