Seit 12. April können die Sport- und Schützenvereine einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für die sprunghaft gestiegenen Energiekosten beantragen. Mit 18 Millionen Euro, die dafür bereitgestellt sind, greift der Freistaat Bayern den Vereinen unter die Arme.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Die Vereine werden damit unbürokratisch in Krisenzeiten unterstützt. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2023 beim Landratsamt möglich. Das Antragsformular kann von unserer Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter Menü – Bürgerservice – Online-Verfahren und Formulare – Formulare und Merkblätter – Sport – Vereinspauschale geladen werden.
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