Samstag, 2. August 2025

Teublitz startet mit kommunaler Wärmeplanung

Teublitz stellt mit der kommunalen Wärmeplanung die Weichen für eine sichere, kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung – für heutige und zukünftige Generationen. Quelle: unsplash.

Ab dem 1. September 2025 beginnt die Stadt Teublitz offiziell mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Ziel dieses gesetzlich vorgeschriebenen Prozesses ist es, unsere Wärmeversorgung klimafreundlich, wirtschaftlich und langfristig sicher zu gestalten.

Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Bayerische Gemeinden sind als „planungsverantwortliche Stellen“ verpflichtet, einen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Grundlegendes Ziel der KWP ist die strategische Planung und anschließende Umsetzung von Maßnahmen zu einer wirtschaftlichen, klimaneutralen und sicheren Wärmeversorgung in den Kommunen.

Der Wärmeplan ist ein Fachkonzept ohne rechtliche Außenwirkung. Sein Vor- oder Nichtvorliegen hat keine Auswirkungen auf die Anforderungen an eine Heizanlage nach dem Gebäudeenergiegesetz, insbesondere nicht auf die Übergangsfrist beim Heizungstausch.

So läuft der Prozess in Teublitz ab:

Hintergrund ist das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das alle Städte und Gemeinden verpflichtet, eine solche Planung durchzuführen. Für Städte mit weniger als 10.000 Einwohnern – wie Teublitz – ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, das sich auf die wichtigsten Punkte konzentriert: eine Bestandsaufnahme, eine Analyse der Möglichkeiten und eine Umsetzungsstrategie.

Zunächst wird geprüft, welche Stadtgebiete sich möglicherweise nicht für den Anschluss an ein zentrales Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen. Für solche Gebiete kann ein vereinfachter Plan erstellt werden. Die notwendigen Daten stellt der Freistaat Bayern in Form eines sogenannten Kurzgutachtens zur Verfügung.

Während des gesamten Planungsprozesses wird es regelmäßige Treffen mit Fachleuten sowie verschiedene Beteiligungsformate für Bürgerinnen und Bürger geben. Transparenz ist uns wichtig: Deshalb werden Informationen, Zwischenergebnisse und Beteiligungsmöglichkeiten dauerhaft online bereitgestellt.

Die Planung soll bis spätestens 30. Juni 2028 abgeschlossen sein. Die Stadt erhält dafür Fördermittel vom Freistaat Bayern bis zu 88.200 Euro.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/

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