Mittwoch, 25. März 2026

Sonderprogramm des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern

Martina Englhardt-Kopf, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin. Foto: Hendrik Steffens

Berlin, 24. März 2026. Die unionsgeführte Bundesregierung setzt ein klares Zeichen für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden: Mit einem neuen Projektaufruf im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ stellt der Bund erstmals gezielt 250 Millionen Euro für die Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bereit.

Dazu erklärt Heimatstaatssekretärin Martina Englhardt-Kopf:
„Schwimmbäder sind weit mehr als Orte für Sport und Freizeit, sie sind Orte des sozialen Zusammenhalts, der Gesundheit und der Bildung. Gerade das Schwimmenlernen ist eine zentrale Fähigkeit, die wir wieder stärker fördern müssen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Bund hier gezielt investiert.“

Mit dem Programm reagiert der Bund auf den vielerorts bestehenden Sanierungsstau bei Hallen- und Freibädern und stellt dafür 250 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Kommunen bei der nachhaltigen Modernisierung und energetischen Sanierung ihrer Einrichtungen zu unterstützen. Gefördert werden umfassende Maßnahmen, von der baulichen Erneuerung über Barrierefreiheit bis hin zu klimafreundlicher Wärmeversorgung.

„Gerade im ländlichen Raum sind Schwimmbäder oft unverzichtbare Treffpunkte für Familien, Vereine und Schulen. Viele Kommunen stoßen bei der Sanierung jedoch an ihre finanziellen Grenzen. Hier setzt das Programm gezielt an“, so Englhardt-Kopf weiter.

Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital einreichen. Voraussetzung ist, dass es sich um öffentlich zugängliche Schwimmbäder handelt und die Projekte einen klaren Beitrag zu Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und regionaler Bedeutung leisten. Über die Auswahl der Projekte entscheidet anschließend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei der Bund bis zu 45 Prozent, in finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 75 Prozent, der Kosten übernimmt.

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