Der Dienst als Schöffe stellt einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung dar.
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sind durch die Stadt Schönsee, die Gemeinde Stadlern und die Gemeinde Weiding Schöffen vorzuschlagen.
Wer Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes hat kann sich hierfür bewerben. Auch kann jeder Bürger, Organisation, Verband oder Institution geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Vorgeschlagen und bewerben werden können sich alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet und nicht älter als 69 Jahre sind. Nicht berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind weiterhin Personen, welchen durch ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtkräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Für Informationen und Bewerbungen wenden Sie sich bitte an
Verwaltungsgemeinschaft Schönsee
Herrn Jeitner
Hauptstraße 25
92539 Schönsee
Telefon: 09674/921213
Email: matthias.jeitner@vg-schoensee.de
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