Samstag, 7. Juni 2025

Regental: Verein ergänzt TV-Berichterstattung um naturschutzfachliche Kernaspekte

Symbolfoto – Pixabay – Drop

Regental, 3. Juni 2025. Anlässlich der aktuellen SAT.1-Reportage zur geplanten Ausweisung von Windvorrangflächen im Regental weist der Verein Erholungsregion Regental e. V. auf wesentliche ökologische Zusammenhänge hin, die in der Sendung nicht zur Sprache kamen und nimmt Stellung zum Schlusskommentar.
„Das Regental ist eines der letzten [nahezu] naturbelassenen Flusstäler Bayerns – mit einer außergewöhnlich hohen Artenvielfalt und ökologischen Qualität“, so Robert Ostermeier, erster Vorstand des Vereins. „Gerade in Zeiten des Klimawandels sollten solche Räume nicht zur Industriezone erklärt werden.“
In der Reportage wurde unter anderem die Aussage von Bürgermeister Schindler aufgegriffen, der die geplante Konzentration von Windkraftanlagen als Überlastung bezeichnete. Der Verein ergänzt, dass das betroffene Gebiet nicht nur landschaftlich wertvoll, sondern auch aus Sicht des Arten- und Lebensraumschutzes von überregionaler Bedeutung ist: Hier leben 11 von 15 windkraftsensiblen Greifvogelarten Bayerns – darunter Rotmilan, Schwarzstorch und Seeadler. Auch Luchs,
Feuersalamander, mehrere Fledermausarten und strukturreiche Mischwälder sind dokumentiert. Teile
des Gebiets sind in das europäische Natura-2000-Schutzsystem eingebunden.


Besonders kritisch sieht der Verein die Art und Weise, wie die betroffenen Flächen ausgewiesen wurden. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) werden keine aktuellen Artenkartierungen oder längeren Naturbeobachtungen vor Ort durchgeführt. Stattdessen basieren die Bewertungen auf allgemeinen Kartengrundlagen und teils veralteten Daten. Die eigentlich vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch eine Sonderregelung in vielen Fällen umgangen. Selbst wenn eine UVP durchgeführt wird, liegt ein grundlegendes strukturelles Problem vor: Die erforderlichen Gutachten werden in der Regel von den Projektierern selbst beauftragt und finanziert – also von denjenigen, die ein wirtschaftliches Interesse am positiven Ergebnis haben. Eine objektive, unabhängige Prüfung ist unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet. Der Verein fordert deshalb verpflichtende, vollumfängliche artenschutzrechtliche Gutachten durch neutrale Stellen – noch vor jeglicher Einzelfallgenehmigung.


„Wenn solche sensiblen Gebiete ohne echte Prüfung und auf Grundlage pauschaler Annahmen als
geeignet gelten, widerspricht das nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch dem Sinn
einer nachhaltigen Energiewende“, so Ostermeier. Und weiter: „Wenn ein Gebiet mit dieser ökologischen Qualität und Dichte an geschützten Arten als Windvorranggebiet vorgesehen wird, stellt sich die grundsätzliche Frage: Wo soll dann künftig überhaupt noch Schutz gelten?“
Der befürchtete Wildwuchs falls nicht genügend Flächen ausgewiesen werden, findet bereits jetzt statt,
da die Ausweisung der Flächen sich derzeit nur noch starr nach der höchsten Zielvorgabe von 1,8 % bis
2032 richtet und unnötig übereilt wird. Der Verein fordert daher eine klare Kurskorrektur – weg von pauschaler Flächenausweisung und hin zu echter ökologischer Verantwortung.

17:30 SAT.1 Bayern Staffel 1 Folge 127: Die Sendung vom 03.06.2025

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