Sonntag, 14. September 2025

Polizei Schwandorf kontrolliert bekannte Bettlergruppe und spricht Platzverweis aus

Aggressives Betteln: Das Bedrängen, Festhalten, Anfassen oder dauerhafte Belästigen von Menschen ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Symbolfoto: Alexa auf Pixabay

Am Samstag den 13.09.2025 erhielt die Polizei Schwandorf eine Vielzahl von Mitteilungen über osteuropäische Bettler, welche durch Wohngebiete zogen, Grundstücke betraten und Personen offensiv ansprachen und um Bargeld für sich baten. Mit vermehrten Kräften konnten die Personen dann in einer Wohnsiedlung festgestellt und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Personen bereits amtsbekannt und sie in der Vergangenheit bereits bayernweit durch organisiertes Betteln auffällig waren. Bei der Kontrolle konnte jedoch nichts festgestellt werden. Nach einer Belehrung über das Verbot des soggenannten „aggressiven“ Bettelns wurde ihnen ein Platzverweis erteilt, welchem sie nachkamen.  

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