Die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Krankenhausfinanzierung und auch ein möglicherweise bevorstehender Trägerwechsel an der Asklepios Klinik Oberviechtach sorgen für Verunsicherung über das Leistungsangebot des Krankenhauses Oberviechtach. „Unser Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung am Standort“, so CSU-Ortsvorsitzender Tobias Ehrenfried. In einer Resolution, die seitens der CSU in den Stadtrat eingebracht wird, wird der Erhalt der Basis- und Notfallversorgung gefordert. Dies umfasst die Notaufnahme sowie Innere Medizin und Chirurgie. „Es ist wichtig, dass sich auch der Stadtrat klar für unser Krankenhaus positioniert“, so die Initiatoren.
Nach allgemeiner Auffassung von Medizinern und Gesundheitsökonomen steht jedem Einwohner in Deutschland als Mindeststandard eine klinische Basisversorgung von Innerer Medizin und Chirurgie einschließlich einer Notfallversorgung binnen 30 Pkw-Fahrzeitminuten zu.
Diesen Standard erfüllt die Klinik Oberviechtach mit 35 Klinikbetten für immerhin 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Klinik Oberviechtach wurde wegen ihrer zentralen Lage in ländlicher Region vom Gesetzgeber als Sicherstellungskrankenhaus nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingestuft.
Die medizinischen Leistungen der Asklepios-Klinik Oberviechtach sind in der Krankenhausplanung des Freistaats Bayern sichergestellt.
Der Ersatzneubau des Krankenhauses Oberviechtach wird daher vom Freistaat Bayern mit 22,06 Mio. aus dem Krankenhausbauprogramm bezuschusst.
„Wir freuen uns über dieses Bekenntnis zum Krankenhaus Oberviechtach. Gleichzeitig braucht die Umsetzung des Neubaus aber auch verlässliche Partner“, so die Initiatoren.
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