Montag, 2. November 2026

Oberpfälzer Gleichstellungsbeauftragte tauschen sich in Schwandorf aus

Die Oberpfälzer Gleichstellungsbeauftragten mit dem Landrat Thomas Ebeling und der Schwandorfer Kollegin Helga Forster. Foto: Laura Kohl

Die Gleichstellungsbeauftragten der Oberpfalz trafen sich Ende Oktober auf Einladung von Helga Forster, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Schwandorf, zu ihrer Herbstsitzung in Schwandorf. Im Mittelpunkt des Treffens standen der fachliche Austausch über aktuelle Themen der kommunalen Gleichstellungsarbeit sowie die Erfahrungen und Herausforderungen aus den jeweiligen Arbeitsbereichen.

Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und reichen von der Förderung der Chancengleichheit innerhalb der Verwaltung bis hin zur Vernetzung und Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen. Für die Beschäftigten von Städten, Gemeinden und Landkreisen wirken die Gleichstellungsbeauftragten unter anderem an der Erstellung und Umsetzung von Gleichstellungskonzepten mit. Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitsmodelle sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen gehören dabei zu ihren zentralen Handlungsfeldern.

Auch außerhalb der Verwaltung setzen sich die Gleichstellungsbeauftragten für Gleichberechtigung und Chancengleichheit ein. Sie sind wichtige Anlaufstellen vor Ort, machen auf strukturelle Benachteiligungen aufmerksam und tragen dazu bei, bestehende Unterstützungsangebote besser miteinander zu vernetzen. Dazu gehören beispielsweise Initiativen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie die Koordination oder Mitarbeit in Lokalen Bündnissen für Familien.

Darüber hinaus bringen die Gleichstellungsbeauftragten Vereine, Initiativen, Einrichtungen und weitere Engagierte zusammen, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Gleichstellung befassen. Durch diese Zusammenarbeit werden Erfahrungen gebündelt, Netzwerke gestärkt und vorhandene Ressourcen gezielt eingesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war das neue Gewalthilfegesetz, das den Schutz von Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, stärken soll. In Bayern soll ab 2027 eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen durch den Freistaat gewährleistet werden. Ziel ist es, bestehende Unterstützungsangebote langfristig zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Kritisch diskutiert wurden insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung, der vorgesehene Zeitplan sowie die Höhe der bereitgestellten finanziellen Mittel.

Neben den fachlichen Themen nimmt auch der persönliche Austausch einen hohen Stellenwert ein; die regelmäßigen Treffen sind eine wichtige Gelegenheit, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Die Herbstsitzung in Schwandorf bot hierfür einen wertvollen Rahmen und unterstrich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten in der Oberpfalz.

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