Montag, 4. August 2025

Mit 2 Promille – mit dem Elektroroller unterwegs

Die Promillegrenze für E-Scooter in Deutschland beträgt 0,5 Promille, genauso wie für Autofahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Wer die 0,5 Promillegrenze überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.  Symbolfoto: Andreas Volz auf Pixabay

In der Nacht des 03.08.2025 gegen 05:40 Uhr wurde in der Friedrich-Ebert-Straße in Schwandorf ein sogenannter E-Scooter einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die 23-jährige Fahrerin aus dem Landkreis Schwandorf stand unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Atemalkoholtest erbrachte umgerechnet einen Wert von rund 2 Promille. Die 23-Jährige wurde zur Blutentnahme ins Schwandorfer Krankenhaus verbracht. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

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