Die Teichwirte, speziell in der Oberpfalz, haben mit dem unter Artenschutz stehenden Fischotter zu kämpfen, der seine Population stetig vergrößert. Im Vergleich zum Jahr 2016 haben sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden bei den Teichwirten nahezu verzehnfacht und in keinem Jahr war der Ertrag, insbesondere der heimischen Karpfenerzeuger, so gering wie 2022. Der Schwandorfer Stimmkreisabgeordnete Alexander Flierl, MdL, setzt sich ebenso als Vorsitzender der Teichgenossenschaft Oberpfalz (TEGO) seit langem für praxisgerechte und praktikable Maßnahmen ein, die vor allem auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Entnahme von Fischottern beinhalten müssen.
Die Lösung der Probleme der Teichwirte mit dem Fischotter wurden durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur Chefsache erklärt, nun erfolge die Umsetzung. Die Bayerische Staatsregierung nimmt dazu eine Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor, die heute im Ministerrat auf den Weg gebracht wurde.
Diese Entscheidung wird von MdL Flierl ausdrücklich begrüßt und er ist Söder und Kaniber für die stetige Unterstützung der heimischen Teichwirtschaft, die durch den Fischotter vor existentiellen Herausforderungen steht, dankbar. Hierdurch erfahre die Teichwirtschaft in der Oberpfalz und speziell im Landkreis Schwandorf eine Stärkung und sichere die Teichlandschaft als wesentlichen Bestandteil unserer Kulturlandschaft. „Es zeigt sich, unser jahrelanger Einsatz für die Belange der Teichwirte hat sich gelohnt, jetzt werden die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen und es wird ein vernünftiger Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen hergestellt“, so Flierl.
Zu den Hintergründen der heutigen Entscheidung sagte Flierl: „Unseren Teichwirten muss es ermöglicht werden, den immensen Verlusten durch den Fischotter Einhalt zu gebieten. Mit ihrer Arbeit produzieren sie nicht nur ein hochwertiges, regionales Lebensmittel, das auf kürzesten Wegen zum Verbraucher transportiert werden kann, sondern die heimische Teichwirtschaft hält eine hohe Biodiversität aufrecht und sorgt für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft.“ Diese Allgemeinwohlleistungen können nur mit bewirtschafteten Teichen aufrecht erhalten werden, so Flierl. Die Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung wird um weitere Bestimmungen zum Fischotter ergänzt. Darin wird zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden nach genauen örtlichen und zeitlichen Maßgaben gestattet, Fischotter in einem Bereich von 200 m vom jeweiligen Gewässerrand einer Teichanlage nachzustellen, zu fangen oder durch Abschuss zu töten, soweit es keine zumutbare Alternative gibt. Diese Änderung ist nach Einschätzung von MdL Flierl nicht nur notwendig, sondern auch zeitlich dringend geboten. „Die Teichwirte treffen spätestens jetzt die Entscheidung, ob sie ihre Gewässer weiter bewirtschaften oder nicht. Viele überlegen, ob sie dies grundsätzlich überhaupt noch machen sollen“, sagte Flierl. Dabei sei zu beachten, dass eine einmal getroffene Entscheidung zur Aufgabe einer Teichwirtschaft nahezu immer endgültig und diese damit für immer verloren ist. Der Bestand des Fischotters selbst ist dabei in der Oberpfalz nicht in Gefahr. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen einen stabilen, stetig steigenden Fischotterbestand.
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