Berlin, 29. September 2023. Die Bedingungen für das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF – KfW 300) werden zum 16. Oktober 2023 überarbeitet. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich Grenze um jeweils 10.000 Euro. Außerdem werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben. Martina Englhardt-Kopf, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham/Wörth an der Donau/Brennberg, erklärt hierzu:
„Diese Korrektur des Programms war dringend notwendig. Die bisherigen Konditionen des Programms waren so schlecht konzipiert, dass sich die Nachfrage verständlicherweise in Grenzen hielt. Viel zu wenige Familien waren antragsberechtig und gleichzeitig in der Lage eine Immobilie nach höchsten Klimaschutz-Standards zu finanzieren. Diese Überarbeitung geht allerdings noch nicht weit genug. Denn auch mit den neuen Konditionen bleibt der geförderte Personenkreis klein. Das ist nicht der große Wurf in der Wohnungsbaupolitik, wie uns die Bundesregierung weis machen will.“
Mehr Informationen zum geänderten Förderprogramm stellt die KfW auf ihrer Website zur Verfügung, unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/#detail-3-target.
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