Schwandorf, 24. Juli 2023.
Bei einem Gespräch mit dem „Betreuungsverein des Landkreises Schwandorf e. V.“ machte sich Martina Englhardt-Kopf, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis
Schwandorf/Cham/Wörth an der Donau/Brennberg, vor Ort ein Bild und dankte den Funktionären für die wichtige und wertvolle Arbeit.
Seit über 33 Jahren ist der Betreuungsverein im Landkreis Schwandorf wichtiger Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuer. Der Betreuungsverein selbst übernimmt Betreuungen, unterstützt und berät ehrenamtliche Betreuer bei Ihren Aufgaben und bietet ihnen Fortbildungen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch an. In dem Gespräch mit den beiden hauptamtlichen Vereinsbetreuerinnen Rita Sebald und Carola Riederer und der stellvertretenden Vorsitzenden des Betreuungsvereins im Landkreis Schwandorf Petra Rott wurden die aktuellen Themen mit MdB Martina Englhardt-Kopf besprochen. Ein wichtiges Gesprächsthema war die Reform des Betreuungsrechts, welche seit Anfang des Jahres
2023 die künftigen Aufgaben und die finanzielle Ausstattung von Betreuungsvereinen neu regelt. Auf Grund dieser neuen Regelung ist eine Kostendeckung durch die Gebühren und Zuschüsse nicht gegeben. Viele Betreuungsvereine in Deutschland haben aktuell existenzielle Probleme und können ohne eine schnellstmögliche Anpassung der Kostenpauschale nicht länger wirtschaftlich überleben.
MdB Martina Englhardt-Kopf ging auf die Änderungen des Betreuungsrechts ein und zeigte auf, welchen Standpunkt Sie und auch die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt. Dies wurde als Antrag an den Deutschen Bundestag eingebracht. Hierzu erklärt Martina Englhardt-Kopf: „Es muss hier umgehend gehandelt werden und die Kostenproblematik der Betreuungsvereine gelöst werden. Die Betreuungsvereine müssen einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte und gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln haben. Ebenfalls müssen die Kostenpauschalen für Betreuerinnen und Betreuer angepasst werden, um den massiven Kostensteigerungen seit der letzten Anpassung Rechnung zu tragen.“
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