Dienstag, 2. Juni 2026

Martina Englhardt-Kopf unterstützt neuen Anlauf für Widerspruchsregelung bei der Organspende: „Mehr Menschenleben retten und Angehörige entlasten“

Martina Englhardt-Kopf bei der Unterzeichnung des Antrags, der sich für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausspricht. Foto: Patricia Bernreuther

Berlin/Schwandorf/Cham, 02. Juni 2026.

Die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf unterstützt den neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende und hat den Antrag selbst mitgezeichnet. Ziel des Vorstoßes ist es, die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen und damit mehr schwerkranken Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen.

„Jedes Jahr sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen, weil kein passendes Spenderorgan rechtzeitig zur Verfügung steht. Gleichzeitig stehen tausende Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten. Diese Schicksale lassen niemanden unberührt“, erklärt Martina Englhardt-Kopf.

Deutschland liege bei den Organspendezahlen im europäischen Vergleich weiterhin deutlich zurück. Während viele europäische Staaten bereits seit Jahren die Widerspruchsregelung anwenden, gilt in Deutschland bislang die sogenannte Zustimmungslösung. „Die Erfahrungen vieler europäischer Nachbarländer zeigen, dass die Widerspruchsregelung helfen kann, die Zahl der Organspenden spürbar zu erhöhen“, so Englhardt-Kopf weiter.

Besonders wichtig sei ihr dabei: „Die Selbstbestimmung bleibt vollständig erhalten. Jeder Mensch kann jederzeit widersprechen. Niemand wird zur Organspende verpflichtet. Aber wir schaffen einen Rahmen, der Leben retten kann.“

Martina Englhardt-Kopf betont zudem, dass die bisherigen Verbesserungen bei Aufklärung, Organisation und klinischen Abläufen richtig gewesen seien, bislang jedoch nicht ausgereicht hätten, um die Organspendezahlen nachhaltig zu steigern. Genau deshalb brauche es nun einen ergänzenden rechtlichen Schritt.

Die Abgeordnete steht seit längerer Zeit mit Menschen aus dem Wahlkreis im Austausch, die selbst auf ein Spenderorgan angewiesen sind oder eine Organtransplantation bereits erlebt haben. „Wenn man mit Betroffenen spricht, wird deutlich, dass es hier nicht um abstrakte Statistik geht, sondern um ganz konkrete Menschen, Familien und Hoffnungen. Viele warten über Jahre auf ein Organ, oft verbunden mit großer Unsicherheit und gesundheitlichen Einschränkungen.“

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei auch die Entlastung der Angehörigen. „Heute müssen Familien in einer ohnehin extrem belastenden Situation häufig Entscheidungen treffen, ohne den Willen ihrer Angehörigen genau zu kennen. Die Widerspruchsregelung schafft hier mehr Klarheit“, erklärt Martina Englhardt-Kopf.

Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten sowie die weitere Nutzung des Organspende-Registers vor. Ein erklärter Widerspruch soll jederzeit möglich bleiben und selbstverständlich respektiert werden.

„Organspende bleibt freiwillig. Aber ich bin überzeugt: Wir sollten alles verantwortungsvoll Mögliche tun, um mehr Menschen eine Chance auf Leben zu geben“, so Martina Englhardt-Kopf abschließend.

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