Hilfe im Extremfall

Großschadensereignisse und Katastrophen, aber auch alltagsnahe Ereignisse können eine psychische Belastung sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Betroffenen (Überlebende, Angehörige, Vermissende, Hinterbliebene) bedeuten. Diese Belastungen sollen durch die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) gemindert werden. Um hier angemessene und koordinierte Hilfe leisten zu können, ist eine Vernetzung der unterschiedlichen Angebots- und Bedarfsträger der Psychosozialen Notfallversorgung erforderlich. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, welche im März 2023 im Landkreis Schwandorf gegründet wurde.
Damit diese Notfallversorgung auch im Landkreis Schwandorf gewährleistet ist, hat sich Markus Klein von der Johanniter Unfallhilfe an der staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried fortgebildet. Die entsprechende Urkunde, mit welcher sie zum Leiter bzw. Fachberater im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung ernannt wurden, erhielt er aus den Händen von Landrat Thomas Ebeling im Besein von Torsten Färber (Johanniter Unfallhilfe) und Vertretern der zuständigen Fachabteilung am Landratsamt Schwandorf. Landrat Ebeling dankte Markus Klein für seine Bereitschaft zur Weiterbildung: „Durch Ihre Bereitschaft zur Fortbildung ist sichergestellt, dass in Extremsituationen kompetente Hilfe im Landkreis Schwandorf angeboten werden kann.“ Ebeling stellte in diesem Zusammenhang auch heraus, wie wichtig die Arbeit im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung für den einzelnen Menschen und die Gesellschaft ist.
Die Kreisverwaltungsbehörden benennen auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft PSNV vorab fachlich geeignete Personen als Leiter des Einsatzabschnitts PSNV und Fachberater PSNV. Im Einsatz ist der Leiter für den aufgabenbezogenen Einsatzabschnitt PSNV verantwortlich und führt die dazu unterstellten Kräfte. Der Fachberater PSNV wird in der Führungsgruppe Katastrophenschutz oder im Stab der Örtlichen Einsatzleitung eingebunden. Er unterstützt auf Anforderung auch die Polizei bei deren Belangen. Zudem berät er das jeweilige Gremium in allen Fragen der Psychosozialen Notfallversorgung.