Der im vergangenen Jahr neugewählte Jagdvorsteher Christian Paulus konnte neben Bürgermeister Georg Hoffmann und MdL Alexander Flierl über 35 Personen zur Jagdgenossenschaftssitzung im Gerätehaus der Feuerwehr in Taxöldern willkommen heißen. In einem aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen sehr aktuellen Vortrag über die Möglichkeit, den Bestand der Fischotter zu regulieren, zog MdL Alexander Flierl, zugleich Bezirksvorsitzender des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), die Aufmerksamkeit der Anwesenden auf sich. In seinem Tätigkeitsbericht erwähnt Paulus, dass sich im Vorfeld der Jagdgenossenschaftssitzung die neue Vorstandschaft getroffen und den frühzeitigen Termin dieser Versammlung im Juni festgelegt habe. Da die östliche Grenze des Genossenschaftsreviers mehrmals die Staatsstraße 2398 bei Pingarten und Erzhäuser wechselte, was immer wieder zu Zuständigkeitsproblemen führte, so Paulus, wurde in Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft Erzhäuser, der unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Schwandorf und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Neunburg v.W. die Grenze des Genossenschaftsreviers neu festgelegt. Sie verläuft nun entlang der Staatsstraße von Bodenwöhr nach Neunburg, wobei die Straße nun selbst komplett zur Jagdgenossenschaft Erzhäuser gehört. Ende Januar wurde der neue Grenzverlauf in das digitale Jagdkataster aufgenommen. Jagdpächter Raimund Schneeberger bat darum, diese neue Grenze auch der Polizeiinspektion Neunburg v.W. bekanntzugeben, da man immer noch angerufen werde, wenn es zu Wildunfällen auf der Staatsstraße käme. Weiter führte Paulus aus, dass die Jagdgenossenschaft Taxöldern-Pingarten eine Angliederungsjagdgenossenschaft mit zu verwalten hätte. Sie besteht aus Grundflächen mehrerer Besitzer ohne eigene Vorstandschaft und wurde durch Verfügung der unteren Jagdbehörde angegliedert. Für diese Angliederungsgenossenschaft, so Paulus, war ein eigenes digitales Jagdkataster zu erstellen, für deren Kosten man aufkommen musste.
Anschließend wurde die Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftssitzung vom 11.05.2022 ohne Gegenstimmen genehmigt. Schatzmeister Johannes Gleixner informierte, dass die Einnahmen vor allem aus der Jagdpacht deutlich über den Ausgaben für die Erstellung des digitalen Jagdkatasters und dem Beitrag zum BJV lagen. Auf Nachfrage, wann das nächste Mal ein Jagdpachtschilling ausbezahlt werde, meinte Paulus, dass man im Vorstand beschlossen habe, zuerst die Rücklage auf 20.000 EUR zu erhöhen und dann erst wieder den Jagdpachtschilling an die Mitglieder auszuzahlen. Die Kassenprüfer Markus Baier und Sandro Kummetsteiner bestätigten eine ordnungsgemäße Buchhaltung, so dass Schatzmeister Gleixner entlastet werden konnte. In seinen Grußworten meinte Bürgermeister Hoffmann, dass man vor einem Jahr keine einfache Situation hatte, als man ohne Jagdvorsteher dastand und er selbst als Not-Jagdvorsteher fungieren musste. Er dankte Paulus und seinem Vorstandsteam für die Übernahme der Ämter und meinte schmunzelnd, dass der Fuchs auf der Jagd nach Hühnern nun keine Chance mehr in Taxöldern habe. Jagdpächter Raimund Schneeberger verzichtete auf eine Abschussliste und Wildnachweisung, sondern informierte über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der vier Jäger Rudolf Wild, Josef Wiendl, Hans Krause und ihm selbst. Rudi Wild hege das Gebiet nördlich der Hirschberg- und Pingartener Straße vom Höcherhof bis nach Pingarten. Josef Wiendl kümmere sich vor allem um das Gebiet südlich von Pingarten bis zu den Mahdwiesen. Hans Kraus beaufsichtige die Region südlich des Fischweges und er selbst sei für den Bereich um Turesbach und Kipfenberg zuständig.
Angestoßen durch den Ehrenamtsempfang der Gemeinde Bodenwöhr bei deren 900-Jahr-Feier ehrte Paulus anschließend noch die nachfolgenden Mitglieder für langjähriges Engagement im Vorstand der Jagdgenossenschaft: Herbert Krauthann aus Schwandorf, Alfred Gleixner und Georg Köppl aus Pingarten, Johann Lang aus Taxöldern und Josef Mehrl aus Höcherhof. MdL und BJV-Vorsitzender Alexander Flierl informierte in einem aktuellen und interessanten Vortrag die Versammlung darüber, dass der Ministerrat im April wegen Problemen in der Teichwirtschaft Änderungen der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften beschlossen habe. Der Fischotter habe ohne Zweifel seine Berechtigung, so Flierl, aber man müsse ermöglichen, dass Teichwirte überleben können. Ein Fischotter vertilge bis zu 1 ½ kg Fisch pro Tag. Angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2019 rund 660 Fischotter in Bayern gezählt wurden, kann man abschätzen, welch immenser Schaden durch den Fischotter verursacht wird, meinte Flierl. Deshalb habe man zu den drei bisherigen Säulen „Zaunbau“, „Beratung“ und „Entschädigung“ als 4. Säule die „Entnahme“ hinzugenommen. Zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden wird es in Gebieten, in denen der Fischotter einen günstigen Erhaltungsstand aufweist, gestattet, ihn in einem Bereich von 200 m vom jeweiligen Gewässerrand einer Teichanlage, die der Zucht oder Produktion von Fischen dient, zu fangen, zu vergrämen oder durch Abschuss zu töten, soweit es keine Alternative, wie z.B. einen zumutbarer Zaunbau gibt. Vom 1. Februar bis 30. November dürfen Fischotter nur lebend gefangen und nur dann getötet werden, wenn sie weniger als 4 kg oder mehr als 8 kg wiegen, andernfalls sind sie umgehend wieder freizulassen. Weiter informierte Flierl, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Regensburg erst Ende Mai in zweiter Instanz die Erlaubnis zur Tötung von Fischottern stoppte, weil die per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen in Stamsried (Lkrs. Cham), Lodermühle (Lkrs. Tirschenreuth) und Plechhammer (Lkrs. Schwandorf) gegen geltendes Recht verstoße. Das Regensburger Gericht gab dem klagenden Bund Naturschutz bereits in erster Instanz Recht und urteilte gegen die Entnahme. Der Freistaat ging daraufhin beim VGH ohne Erfolg in Berufung.
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