Dienstag, 10. März 2026

Information zur Kommunalwahl 2026

Symbolfoto – Pixabay

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung von Briefwahl zur Stichwahl
Das Wählerverzeichnis für die Stichwahl zur Kommunalwahl am 22. März 2026 wurde angelegt. Für die Stichwahl erhalten die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger keine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Diese konnten schon bei Beantragung des Wahlscheins mit Briefunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 ebenfalls einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Diese werden nun automatisch versandt.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 12. März 2026 ausgestellt werden. Selbstverständlich kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt werden, wenn durch Urnenwahl an der Kommunalwahl am 8. März 2026 teilgenommen wurde.
Hierzu befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail mit Angabe von vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro oder online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 14. März 2026 um 23:59 Uhr, möglich. Genauere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie auch unter www.schwandorf.de/wahlen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Zusätzlich kann auch vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus gewählt und somit an der Briefwahl teilgenommen werden.
Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, bittet das Wahlamt der Stadt Schwandorf die Unterlagen ebenfalls per E-Mail mit Angabe von vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum an briefwahl@schwandorf.de oder persönlich im Briefwahlbüro unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Rathaus zu beantragen.

Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag – Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 20. März 2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.

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