Donnerstag, 30. April 2026

Freinacht: Vom Streich zur Straftat – Grenzen des Brauchtums beachten

Symbolfoto – Pixabay – geralt

OBERPFALZ. In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist in vielen Orten wieder mit kleineren Streichen und Aktionen rund um die sogenannte Freinacht zu rechnen. Das Polizeipräsidium Oberpfalz erinnert daran, dass Scherz und Brauchtum dort enden, wo Eigentum beschädigt, Menschen gefährdet oder die öffentliche Ordnung gestört werden.

Was für manche als „Gaudi“ gemeint ist, kann für andere schnell zum Ärgernis oder sogar zur Straftat werden. Besonders problematisch sind etwa das Beschädigen, Entfernen oder Verstellen von Gegenständen, das Blockieren von Wegen und Straßen sowie das Ausbringen von Hindernissen, die Verkehrsteilnehmende oder Passanten gefährden können. Auch das Entzünden von Gegenständen oder das bewusste Verursachen von Sachschäden ist kein harmloser Streich, sondern wird polizeilich verfolgt.

Die Polizei bittet deshalb alle Bürger, die Freinacht mit Rücksicht und Vernunft zu begehen. Wer unterwegs ist, sollte auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten, keine fremden Grundstücke betreten und keine Gegenstände so platzieren, dass sie zur Gefahr werden. Eltern werden gebeten, insbesondere Jugendliche auf die Grenzen zulässiger „Scherze“ hinzuweisen.

Sollten Sie beobachten, dass aus einem Streich eine Gefährdung oder Straftat wird, verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Hinweise können an jede Polizeidienststelle oder über den Polizeinotruf 110 gegeben werden.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine ruhige Freinacht und einen friedlichen Beginn in den Monat Mai.

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