
RODING/BRUCK I.D. OPF. Eine zunächst normale Fahndungskontrolle führte zu einer Wohnungsdurchsuchung in Bruck in der Oberpfalz. Dabei wurden neben Betäubungsmittel auch diverse Waffen und Munition sichergestellt. Der Mann ist nun vor allem des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdächtig.
Am Sonntagnachmittag, 06.04.2025, gegen 18:00 Uhr kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald auf der B85 bei Roding einen Pkw mit deutscher Zulassung. Bei dem zunächst gut gelaunten Pkw-Fahrer fanden die Beamten im Fahrzeug sogenanntes Hochzeitsgeld, welches erst bei genauem Blick als solches zu erkennen ist. Da der Mann angab, zuhause noch mehr von dem möglicherweise verbotenen Geld zu haben, schloss sich eine zunächst freiwillige Wohnungsnachschau in Bruck in der Oberpfalz an, welche nach ersten Betäubungsmittelfunden und einem Stimmungsumschwung beim Beschuldigten zu einer Wohnungsdurchsuchung wurde, die ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg anordnete.
Bei der Durchsuchung änderte sich die Zielrichtung der örtlich unterstützenden Polizeiinspektion Furth im Wald dementsprechend grundlegend. Denn in der Wohnung fanden die Beamten neben einer Vielzahl an Luftgewehren auch eine Schreckschusswaffe, einen Schusswaffen-Selbstbau, ein Bolzenschussgerät, ein Bajonett, einen Schlagring und zahlreiche Messer. Darüber hinaus taten sich mehrere Gramm von kokain- und methamphetaminhaltigen Substanzen sowie Haschisch auf, welche in Kombination mit den Wiege- und Abpackutensilien auf den Handel mit Betäubungsmittel hinweisen.
Der inzwischen stimmungsgetrübte Mann musste in der Folge eine Blutentnahme und eine Haarprobe über sich ergehen lassen. Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg vorläufig festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizeiinspektion Amberg. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Verdachts der Geldfälschung und des Verdachts auf Verstöße nach dem Waffengesetz.