
Zur Notifizierung des Biomassepakets durch die EU-Kommission erklärt die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham, Brennberg und Wörth an der Donau und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH):
„Auf die sogenannte beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission des Biomassepakets der Bunderegierung mussten wir lange warten – endlich! Damit herrscht für einen Teil der Anlagenbetreiber nun Planungssicherheit und das gerade noch rechtzeitig zum neuen Ausschreibungsbeginn ab 1. Oktober 2025. Gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen habe ich mich monatelang auf Bundes-, Landes- und auch auf EU-Ebene dafür eingesetzt. Denn für mich ist klar: Bioenergie ist grundlastfähig und damit ein zentraler Baustein einer verlässlichen, nachhaltigen Energieversorgung – gerade im ländlichen Raum.
In unserer Heimatregion gibt es zahlreiche Bioenergieanlagen und mit vielen Betreibern stehe ich regelmäßig im guten Austausch. Sie versorgen uns nicht nur zuverlässig und sicher mit klimafreundlicher Energie, sondern darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft.
Für mich ist neben der raschen Umsetzung der weitere, zielgerichtete Ausbau der Bioenergie entscheidend, hier müssen wir für ein schnelles und besonders unbürokratisches Vorankommen sorgen – für starke ländliche Räume und nachhaltige Investitionen vor Ort. Dafür setze ich mich weiter voller Überzeugung ein.“
Hintergrund
Das Biomassepaket der Bundesregierung wurde bereits Anfang des Jahres regierungsübergreifend verhandelt, seitdem prüfte die EU-Kommission, ob diese Bundesförderung mit EU-Beihilferecht vereinbar ist. Der Gesamtwert liegt bei rund 17 Milliarden Euro. Es beinhaltet unter anderem:
- ein erhöhtes Ausschreibungsvolumen von fast 3 Gigawatt bis 2028
- einen deutlich erhöhten Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung
- ein Ausschreibungsvolumen von 813 MW bei der nächsten Ausschreibungsrunde im Oktober laut Bundesnetzagentur
- klare Anforderungen an die systemdienliche Flexibilität von Biogasanlagen
Zukünftig werden insbesondere Anlagen bevorzugt, die ein klimafreundliches Wärmekonzept vorweisen können. Damit wird die Rolle der Bioenergie auch für die kommunale Wärmeversorgung gestärkt – ein weiterer Pluspunkt für viele ländliche Regionen.