Zum 1. Juli 2024 tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässi-gen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft.
Mit der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (Stand März 2024) veröffentlichten Liste der hand-werklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautge-setzes ist die Situation entstanden, dass Fahrzeuge von Unternehmen beispielsweise aus den Bran-chen Hausmeisterservice, Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau, Messebau, Veranstaltungs-technik, Energieversorgung, ÖPNV-Betrieb, Entsorgungsdienstleistung, Möbel-, Küchenhandel und vielen weiteren mautpflichtig sein werden. Die kleinen und mittelständischen handwerksähnlichen Betriebe können nicht mit Gütertransportunternehmen gleichgesetzt werden. Auch gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln werden durch das Einsammeln der Lebensmittelspenden von der Mauterweiterung erfasst.
Dazu führt die Wahlkreisabgeordnete Martina Englhardt-Kopf aus:
Die Ampel-Fraktionen haben sich unseren Verbesserungsvorschlägen -zuletzt dem heutigen Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen- Die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 auf leichte Nutzfahrzeuge darf keine Berufsgruppe benachteiligen“ (Drs. 20/11956) verwei-gert mit Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe, die nun unter die ausge-weitete Mautpflicht fallen. Die Mehreinnahmen für die Bundesregierung werden die Preisspirale weiter anheizen und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmern teuer be-zahlt werden müssen. Selbst beim Ehrenamt handelt die Ampel völlig verantwortungslos, indem sie das Engagement der Tafeln durch die erweiterte Maut zusätzlich belastet.
Wir werden uns deswegen mit Nachdruck für die notwendigen Änderungen der Liste zur Aufnahme weiterer handwerksähnlicher Berufe einsetzen, damit es nicht zu weiteren Wettbewerbsverzerrun-gen kommt.
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