Montag, 30. Juni 2025

Der Verein Erholungsregion Regental e. V. nimmt Stellung zur Erhebung ökologischer Daten im Gebiet R48 und SAD 45

Symbolfoto: Albrecht Fietz auf Pixabay

Dem Verein Erholungsregion Regental e. V fällt seit geraumer Zeit mit zunehmender Besorgnis auf, dass die aktuell eingesetzten Methoden zur Erfassung der Avifauna im Gebiet R48, SAD 45 das tatsächliche Artenvorkommen nicht vollumfänglich abbilden können.

Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Beobachtungen sowie eine fachlich begründete Kritik an der derzeitigen Vorgehensweise öffentlich kundtun.

Im Vorranggebiet R48 und SAD45 wird derzeit eine Erhebung durchgeführt – auf Veranlassung und in Verantwortung eines Projektierers von 6 Windkraftanlagen. Dabei kommt eine großdimensionierte, motorisierte Hubarbeitsbühne zum Einsatz, die deutlich über die Baumkronen hinausragt, während der Einsatzzeit lautstark betrieben wird und durch eine sich bewegende Person in exponierter Höhe zusätzliche visuelle Reize setzt.

1. Greifvögel zeigen ausgeprägtes Meideverhalten

Seit Wochen beobachten wir regelmäßig in den betroffenen Gebieten das Verhalten von Rotmilanen, Schwarzmilanen, Mäusebussarden, Schwarzstorches, u.a.  Unter normalen Bedingungen lassen sich die Milane täglich bis zu 10–15-mal beobachten; es sind mehrere Revierpaare aktiv (die Vögel sind in Größe, Farbe, Federkleid deutlich zu unterscheiden; Bilder liegen vor). Doch immer dann, wenn die Hebebühne aufgebaut ist, bleibt das Gebiet auffällig leer.

Diese wiederholte, unmittelbare Reaktion auf den Einsatz der Hubarbeitsbühne ist dokumentiert und bestätigt. Die Milane weichen weiträumig aus, Bussarde zeigen kein Jagdverhalten mehr und der Schwarzstorch erscheint – wenn überhaupt – nur noch in großer Entfernung.

Besonders kritisch ist, dass die Bühne nicht über längere Zeit an einem Ort verbleibt, sondern, wenn denn eine seltene und kurze „Beobachtung“ durchgeführt wird an wechselnden Standorten zum Einsatz kommt. Das bedeutet: Für die Vögel entsteht jedes Mal ein neuer Störreiz, was jegliche Gewöhnung verhindert. Es handelt sich also nicht um einen konstanten, sondern um einen sich ständig verlagernden Störfaktor, der nachweislich geeignet ist, das Verhalten empfindlicher Arten zu beeinflussen – bis hin zur Verdrängung.

2. Bekannte Verhaltensmuster – und fachlich fragwürdige Methodik

Aus der Fachliteratur ist seit Jahren bekannt, dass motorischer Lärm, fremdartige Strukturen im Luftraum sowie Bewegung auf exponierter Höhe zu Meideverhalten bei Greifvögeln und anderen störungssensiblen Arten führen. Die Voraussetzungen für ein solches Verhalten sind im hier beschriebenen Fall vollumfänglich gegeben.

Umso unverständlicher erscheint es, dass diese Form der Erfassung überhaupt als geeignete Methode gewählt wurde. Wenn der eingesetzte Störfaktor systematisch dafür sorgt, dass sich die Zielarten gar nicht erst zeigen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob es hier wirklich um eine wissenschaftlich fundierte Datenerhebung geht, oder ob mangelnde fachliche Kompetenz vorliegt und die erhobenen Daten und Schlüsse mangels korrekter wissenschaftlicher Arbeitsweise unverwertbar sind.

3. Schlussfolgerung

Es stellt sich aus fachlicher Sicht die dringende Frage, ob diese Methode der Erfassung wissenschaftlich geeignet und zielführend ist einen Mehrwert zu bereits vorliegenden Datenlage zu schaffen. Es bestehen bereits, durch uns ordnungsgemäß dokumentierte und übermittelte, Nachweise über das Vorkommen verschiedenster Arten, darunter die windkraftsensiblen bzw. kollisionsgefährdeten Arten Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Schwarzstorch, Seeadler, Fischadler, der Luchs sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt.

Angesichts des heutigen Wissensstandes zu störungssensiblen Arten und dem dokumentierten Meideverhalten muss eine kritische Überprüfung erfolgen.

Man kann nicht einfach nach Schema F weitermachen, obwohl längst klar ist, dass die Methode nicht geeignet ist, realistische Bestandsdaten zu erheben. Und falls genau das Ziel sein sollte – nämlich Arten durch Störreize bewusst aus dem Beobachtungsfeld zu halten –, dann wäre das nicht nur fachlich unhaltbar, sondern auch artenschutzrechtlich höchst bedenklich.

Wir nehmen an dieser Stelle ausdrücklich Bezug auf die Zusage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 27.05.2025. Die klare Aussage des Ministeriums war, dass unsere Einwände, insbesondere hinsichtlich der Aktualisierung der Datenlage Berücksichtigung finden müssen. Dies hat sich auch bei der Berücksichtigung der von diesem Unternehmen erhobenen Daten widerzuspiegeln. Die aktualisierten Daten wurden auch an dieses Unternehmen nachweislich übermittelt, sodass nun der Fokus auch darauf liegen muss, wo die Horste der Tiere liegen, um eine Gefährdung der Tiere ausschließen zu können.

Wir bitten daher alle mit der Erhaltung der Biodiversität im Regental befassten Behörden mit Nachdruck, diese Vorgänge zu prüfen, die Methodik zu hinterfragen und entsprechende Anpassungen zu veranlassen.

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