Berlin, 12. April 2024. Heute wurde über den Gesetzentwurf der Ampel für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften im Deutschen Bundestag abschließend beraten und abgestimmt.
„Völlig inakzeptabel ist, dass die neuen Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrages auch für Minderjährige gelten sollen. Die Ampel setzt sich damit gegen jeden konstruktiven Verbesserungsvorschlag aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Meinung von Expertinnen und Experten, die auch in einer öffentlichen Anhörung deutlich wurden, hinweg. Ich persönlich halte es für völlig verantwortungslos, dass es auch für Minderjährige gilt und keine Beratungs- und Begutachtungspflicht bezüglich einer Änderung ihres jährlich veränderbaren Geschlechtseintrags geben soll. Kinder bis 14 Jahre sollen durch eine bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Ab 14 Jahren sollen Jugendliche mit der Zustimmung ihrer Eltern eine Änderung selbst erklären können. Sollte es keine Zustimmung der Eltern geben, wird ein Familiengericht zur Klärung hinzugezogen. Es entbehrt jeder Vernunft und ist in meinen Augen fernab von Fürsorge gegenüber unseren Kindern und Heranwachsenden. Durch das neue Gesetz wird somit das rechtliche Geschlecht völlig vom biologischen Geschlecht entkoppelt und kann jederzeit beliebig gewählt und per Sprechakt beim Standesamt verändert werden. In Deutschland gibt es unzählig viele Beratungspflichten, z. B. für den Einbau einer neuen Heizung, aber bei der Geschlechterwahl gilt diese Beratungspflicht künftig nicht mehr. Bei allem Respekt vor der Einzigartigkeit eines jeden Menschen und eines gesetzlichen Handlungsbedarfs habe ich aus diesen Gründen gegen den Gesetzentwurf der Ampelregierung gestimmt“, so Martina Englhardt-Kopf.
Martina Englhardt-Kopf weiter: „Erst die schlecht gemachte Cannabis-Legalisierung und jetzt das ebenso mangelhafte Selbstbestimmungsrecht. Bei beiden Gesetzen sind viele Fragen offen und die Ampelregierung ist nicht in der Lage, diese zu beantworten. Noch immer gibt es keine Aussagen, wie mit der Legalisierung von Cannabis im Straßenverkehr umzugehen ist. Ebenso wenig wie es eine Antwort auf die Frage gibt, wie ein möglicher Missbrauch des heute verabschiedeten Selbstbestimmungsrechts verhindert werden soll, z. B. in Sporteinrichtungen oder geschützten Frauenräumen. Solche grundlegenden Fragen müssen vor der Verabschiedung des jeweiligen Gesetzes verlässlich und rechtssicher geklärt sein.“
„Die Bundesregierung hat auch mit den Stimmen ihrer Ampel-Abgeordneten aus dem Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham innerhalb kürzester Zeit zwei denkwürdige Gesetze durch den Deutschen Bundestag gepeitscht. Beide Gesetze gehen zu Lasten unseres Kinder- und Jugendschutzes und sind Ergebnis schlechter politischer und ideologisch motivierter Arbeit.“, schließt Martina Englhardt-Kopf ab.
Zum Hintergrund:
Nach dem Gesetzentwurf der Ampel soll es transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein und das jährlich. Kinder bis 14 Jahre sollen durch eine bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Ab 14 Jahren sollen Jugendliche eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf zwar einer Zustimmung der Sorgeberechtigten. Doch sollten die Eltern nicht zustimmen, ersetzt ein Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nicht dem Kindeswohl widerspricht.
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