
BURGLENGENFELD. Am Sonntag, 23. Februar, finden die Bundestagswahlen statt. Bürgermeister Thomas Gesche appelliert darum an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Stimme abzugeben. „Wer zur Wahlurne geht, macht von seinem ureigenen demokratischen Recht Gebrauch“, so der Bürgermeister. Jede Stimme sei wichtig, um den Willen des Volkes abzubilden. Nichtwählen sei auf jeden Fall die schlechteste Option.
Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8:00 Uhr und sind durchgehend bis 18:00 Uhr besetzt. Wahlleiter Wolfgang Weiß erläutert in diesem Zusammenhang, dass jeder Bürger das Recht hat, der Auszählung ab 18:00 Uhr beizuwohnen, um sich von der Transparenz des Wahlverfahrens zu überzeugen. Das städtische Wahlteam rund um Wolfgang Weiß und seine Stellvertreterin Veronika Koisegg kontrollieren und registrieren die vielen Eingänge, schulen Wahlhelfer und sorgen dafür, dass jeder Wahlbrief den Weg in die richtige Urne findet.
In Burglengenfeld sind rund 10.500 Wahlberechtigte dazu aufgerufen, zur Wahlurne zu gehen. Am Sonntag werden rund 150 Wahlhelfer im Einsatz sein. Elf Stimmbezirke gibt es in Stadt und Umland – beispielsweise in der Mittelschule oder im Gemeindehaus Pottenstetten. Für das Stadtgebiet wurden außerdem elf Briefwahlbezirke zugeordnet. Die Stimmen aus den Wahllokalen sowie die Briefwahlstimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt. Dadurch wird ein hohes Maß an Transparenz und Überprüfbarkeit sichergestellt. Auch die Schnelligkeit der Ergebnisermittlung am Wahlabend erfolgt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Aufgrund der vorgezogenen Wahlen weist Wahlleiter Weiß – ebenso wie die Bundeswahlleiterin schon einige Wochen zuvor – auf die kurze Frist bei den Briefwahlen hin. Der Antrag ist bereits seit 24. Januar möglich, der Versand der Unterlagen startet jedoch erst frühestens am 10. Februar. „Alle ausgefüllten und verschlossenen Wahlbriefumschläge der Briefwahl müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlbüro/Bürgerbüro vorliegen“, sagt Weiß. Wer sichergehen will, wirft als Briefwähler seinen verschlossenen Wahlbriefumschlag selbst im Rathaus ein.
Für Wählerinnen und Wähler gilt: Beim Betreten des Wahllokals erhält der Wähler einen amtlichen Stimmzettel. Nur dieser Stimmzettel ist gültig, und auf ihm müssen alle Markierungen korrekt gesetzt werden. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, wie sie in anderen Ländern wie den USA genutzt werden und potenziell Ziel von Cyberangriffen sein könnten, kommen in Deutschland nicht zum Einsatz. Dies garantiert, dass die Wahl sicher und ohne digitale Manipulation durchgeführt wird.
Es gibt zwei Arten von Stimmen bei der Bundestagswahl 2025: Zum einen die Erststimme für das Kreuz bei einem der Kandidaten im Wahlkreis, zum anderen die Zweitstimme für ein Kreuz bei einer Partei. Hier ist zu beachten: Der Stimmzettel darf ausschließlich mit einem Kreuz versehen werden. Zusätzliche Markierungen oder Eingaben machen den Stimmzettel ungültig.
Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände und durch die Kreis- und Landeswahlausschüsse sowie den Bundeswahlausschuss ermittelt. Manipulationen durch Cyberangriffe sind durch das analoge Wahlverfahren in Deutschland extrem unwahrscheinlich. Sollte es berechtigte Zweifel an den Ergebnissen geben, kann eine Nachzählung der Stimmen in Wahlbezirken erfolgen.
(Quellenangabe: Stadt Burglengenfeld und Bundesministerium des Innern und für Heimat)