Montag, 2. März 2026

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert wieder Drohnen zur Rehkitzrettung

Bundestagsabgeordnete Martina Englhardt-Kopf. Foto: Hendrick Steffens

Berlin, 2. März 2026. „Gute Nachrichten aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium! Das Bundesprogramm „Rehkitzrettung“ geht schon bald in die nächste Förderrunde. Unser Ziel ist es, die Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung noch weiter in die Fläche zu bekommen. Rehkitze und andere Wildtiere verstecken sich im hohen Gras vor Fressfeinden, doch für unsere Landwirtinnen und Landwirte in den Fahrerkabinen ihrer Traktoren sind sie während der Mahd fast nicht sichtbar, wodurch die Tiere in Lebensgefahr geraten. Drohnen mit Wärmebildtechnik sind eine erprobte und sehr effektive Möglichkeit zur Rettung der Wildtiere“, informiert Martina Englhardt-Kopf, Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium.

„Auch bei mir im Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham, Brennberg und Wörth an der Donau gibt es einige Vereine und Jägervereinigungen, die bereits viel Erfahrung im Umgang mit Wärmebild-Drohnen zur Wildtierrettung haben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Wildtiere. Ich konnte sogar schon einmal beim Einsatz dieser Technik mit dabei sein – eine tolle Erfahrung! Bei den vielen ehrenamtlich Aktiven, die sich in der Wildtierrettung engagieren, bedanke ich mich ausdrücklich! Die Fortsetzung der Bundesförderung ist ein wichtiges Signal, gerade in Zeiten angespannter Haushaltslage“, schließt Englhardt-Kopf.

Zur Förderung:

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert in diesem die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung mit 2,1 Millionen. Um Anträge schneller zu bearbeiten und die Drohnen zügiger in die Anwendung zu bringen, setzt das BMLEH diesmal auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro. Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht. Das Förderprogramm wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgewickelt. Details sind nachzulesen unter: BLE – Bundesfoerderprogramm Rehkitzrettung

Antragsberechtigt sind:

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

Antragsverfahren:

Anträge können bald über ein Online-Antragssystem gestellt werden, Antragsfrist ist der 30. Juni 2026. Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet. Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag: 30.09.2026. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis spätestens 31.12.2026.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)
  • Hegegemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Vereine in Gründung
  • Einzelunternehmen und
  • Privatpersonen
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