Montag, 27. Juli 2026

BayKiBiG-Reform beschlossen: Alexander Flierl MdL: „Familien entlasten heißt Kommunen stärken“

Symbolfoto: ki_stefan.s.

Der Bayerische Landtag hat die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die finanzielle Stärkung der Kindertagesbetreuung hat jedoch bereits 2026 begonnen: Schon heuer hat der Freistaat die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro erhöht. Bis zum Endausbau 2029 steigt die Förderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 fließen damit knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung. 

„Nach rund 20 Jahren war es notwendig, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Die Personal-, Sach- und Betriebskosten sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Deshalb stärken wir die staatliche Förderung dauerhaft, vereinfachen die Förderstruktur und sorgen für mehr Planungssicherheit für Kommunen und Träger“, erklärt der Stimmkreisabgeordnete Alexander Flierl.

Kern der Reform sind die deutliche Erhöhung des Qualitätsbonus und die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Damit werden nichtpädagogische Kräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Assistenz dauerhaft gefördert und das pädagogische Personal entlastet. Kleine Einrichtungen erhalten für die ersten 50 Plätze eine erhöhte Sockelpauschale. Auch Landkindergärten profitieren künftig vom Qualitätsbonus und von der Teamkräftepauschale. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Reform zudem weiter verbessert: Die Elternvertretung wird gestärkt, staatliche Leistungen werden für Eltern transparenter und die zentralen Förderinstrumente im Jahr 2030 evaluiert. Zudem ist nun ausdrücklich gesetzlich abgesichert, dass die rund 471 Millionen Euro aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss vollständig im Qualitätsbonus erhalten bleiben. 

Für Flierl steht deshalb die Gesamtwirkung der Reform im Mittelpunkt: „Familienfreundliche Politik entscheidet sich nicht an der Bezeichnung einzelner Förderprogramme. Entscheidend ist, dass die staatlichen Mittel dauerhaft im System der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben. Dass die rund 471 Millionen Euro aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss vollständig im Qualitätsbonus erhalten bleiben, schafft Verlässlichkeit für unsere Kommunen. Denn nur finanziell gut ausgestattete Städte und Gemeinden können die steigenden Personal- und Betriebskosten bewältigen und damit die Voraussetzungen für eine bezahlbare Kinderbetreuung schaffen.“

Der CSU-Landtagsabgeordnete weist zugleich darauf hin, dass die Reform nicht auf einzelne Förderinstrumente reduziert werden dürfe:

„Aus der Neuordnung ergeben sich keine automatischen Mehrkosten für Eltern. Die Elternbeiträge werden vor Ort auf Grundlage der gesamten Einnahmen und Kosten kalkuliert. Den erheblich gestiegenen Personal- und Betriebskosten stehen durch die Reform deutlich höhere staatliche Fördermittel gegenüber. Diese können notwendige Anpassungen zwar nicht überall vollständig vermeiden, aber spürbar abmildern. Ohne die zusätzlichen Mittel des Freistaats würden mögliche Beitragserhöhungen künftig deutlich höher ausfallen.“

Abschließend betont Flierl:

„Wir investieren dauerhaft mehr in die Kindertagesbetreuung und stärken damit Familien, Beschäftigte, Träger und Kommunen gleichermaßen. Wer Familien wirksam entlasten will, muss die Kommunen verlässlich unterstützen. Genau das ist der Kern dieser Reform: Nicht der Name eines Förderprogramms ist entscheidend, sondern dass die staatliche Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – in unseren Kindertageseinrichtungen und bei den Menschen vor Ort.“ 

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