Sonntag, 24. August 2025

Autos in Schwandorf und Wackersdorf angefahren – Verursacher flüchtig

Nach einem Parkrempler ist das Wegfahren strafbar und erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht nach § 142 StGB, da es sich um eine Straftat handelt, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Symbolfoto: Markus Roider auf Pixabay

Schwandorf
Am 22.08.2025, um ca. 08:00 Uhr, parkte eine Steinbergerin ihren weißen Peugeot vor der Pesserlsstraße 2 in Schwandorf. Als sie um ca. 11:30 Uhr zurückkehrte, stellte sie einen neuen Schaden an ihrer linken Front fest. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 3000 Euro. Es meldete sich kein Unfallverursacher bei der Fahrzeughalterin.



Wackersdorf
Ebenso stellte am 23.08.2025, um ca.15:50 Uhr, ein Wackersdorfer seinen orangenen Dacia auf dem Parkplatz des Edekas in der Hauptstraße 12 in Wackersdorf ab. Als er ca. fünfzehn Minuten später zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen neuen Kratzer an seinem linken Heck fest. Die Schadenshöhe beträgt ca. 600 Euro. Auch hier meldete sich der Unfallverusacher nicht bei dem Fahrzeughalter.

Sie konnten einen der beiden Unfälle beobachten?
Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0

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