Sonntag, 31. August 2025

41-Jährige betrunken am Steuer

In Deutschland liegt die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille, ab der Fahren als Ordnungswidrigkeit gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Fahranfänger (bis 21 Jahre), Fahrschüler und bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs gilt eine strenge 0,0 Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, und ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Symbolfoto: Markus Roider auf Pixabay

Am 30.08.2025 hielten Beamte der PI Schwandorf gegen 23.30 Uhr in Wackersdorf  eine 41-Jährige aus Pfreimd an, die mit einem Ford unterwegs war.  Als die Fahrerin das Fenster öffnete, schlug den Beamten deutlicher Alkoholgeruch entgegen. Der Atemalkoholtest ergab 1,34 Promille. Daraufhin wurde der Fahrerin im Krankenhaus Schwandorf eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt. Sie erwartet nun eine Geldstrafen und den Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten oder mehr. Den Weg setzte sie zu Fuß fort.

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