
Berlin – Gut ausgestattete Sportstätten sind ein Stück Lebensqualität, gerade in ländlichen Regionen. Sie bieten Raum für Begegnung, fördern Gesundheit und sind das Rückgrat des Ehrenamts. Damit diese Orte erhalten bleiben und fit für die Zukunft werden, unterstützt der Bund Städte und Gemeinden erneut mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Direktabgeordnete Martina Englhardt-Kopf ruft die Kommunen in ihrem Wahlkreis daher auf, sich zu beteiligen.
„Das Interessenbekundungsverfahren ist heute gestartet“, erklärt Englhardt-Kopf. „Bis zum 15. Januar 2026 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.“
„Sport ist weit mehr als Bewegung. Er ist Heimat, Zusammenhalt und Lebensfreude. Auf unseren Fußballplätzen, in den Turnhallen und Schwimmbädern wachsen Kinder gemeinsam auf, entstehen Freundschaften und wird Gemeinschaft gelebt. Genau hier zeigt sich, was unsere ländlichen Regionen stark macht: das Miteinander, das Ehrenamt, das Herzblut der Vereine. Deshalb liegt mir die Förderung unserer Sportstätten besonders am Herzen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Orte erhalten bleiben und fit für die Zukunft werden.“, betont Englhardt-Kopf.
Der Deutsche Bundestag stellt für das Jahr 2025 erstmals 333 Millionen Euro für das Programm bereit. Damit können Städte und Gemeinden beim Abbau des Sanierungsstaus ihrer Sportanlagen unterstützt werden. Die Zuwendung an die Kommune erfolgt durch einen Zuschuss als Projektförderung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro, der Höchstbetrag liegt bei acht Millionen Euro.
Gefördert werden können bauliche Sanierungen von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes, etwa Sporthallen und Hallenbäder, aber auch Freibäder und Sportfreianlagen wie Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, beispielsweise Vereine, ist möglich.
„Sportstätten sind Orte der Begegnung, des Engagements und der Zukunft unserer Heimat. Jede Investition hier ist ein starkes Zeichen für die Menschen, die sich tagtäglich in Vereinen und Ehrenamt engagieren“, so Englhardt-Kopf.
Den Projektaufruf und weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/SKS2025.