Mittwoch, 22. Oktober 2025

30-Jähriger setzt Katzen aus um Ex zurückzugewinnen

Das Aussetzen eines Tieres ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) verboten und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann (§ 3 TierSchG). Wenn dem Tier dadurch erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, kann dies als Straftat der Tierquälerei nach § 17 TierSchG gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Symbolfoto: Artur Pawlak auf Pixabay

Zwischen Donnerstag, den 02.10.2025 und Freitag, den 03.10.2025, setzte ein 30-Jähriger seine Katze, sowie die Hauskatze seiner 27-jährigen Ex-Lebensgefährtin im Wald bei Asbach (Markt Schwarzenfeld) aus. Hierdurch wollte er seine Ex-Freundin überzeugen wieder eine Beziehung mit ihm einzugehen. Anzeige erstatteten Bekannte der Geschädigten, die davon erfahren hatten. Die Katzen konnten trotz der bekannten Örtlichkeit, an der sie ausgesetzt wurden, bislang nicht aufgefunden werden. Die Katzen sind nicht gechippt. Eine Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetzes wurde durch die Polizei Schwandorf aufgenommen.

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