Montag, 29. September 2025

Förderung für Waldumbau wird digital – Erster Antragsteller berichtet

Revierförster Reinhold Weigert und Waldbesitzer Markus Liebl auf dem Waldstück, in dem bald klimaangepasste Baumarten gepflanzt werden sollen. Fotos: Armin Hofbauer

„Dass es so schnell ging, hat mich überrascht“, sagt Markus Liebl aus Burglengenfeld. Der Nebenerwerbslandwirt hat als erster im Forstrevier von Reinhold Weigert die Waldbauförderung digital beantragt. Denn der Papierantrag ist seit 1. Juli 2025 in ganz Bayern Geschichte. Jetzt im Herbst beginnen die ersten Pflanzungen und Waldbesitzer werden sich vermehrt an die Revierförster des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf wenden und auf die neue digitale Beantragung stoßen. Der Waldbesitzer und der Revierförster blicken beide positiv auf das neue Verfahren.

Genauso einfach wie Online-Shopping soll die digitale Antragstellung der gewünschten Waldbaulichen Förderung künftig sein. Alles, was es braucht, sind eine Betriebsnummer und ein Passwort. Und schon kann es losgehen. Für alle, die nicht so fit im Umgang mit dem Computer sind, stehen Reinhold Weigert und seine Kollegen, die Revierförster vom AELF Regensburg-Schwandorf bei Fragen zur Verfügung.

Ziel der digitalen Antragstellung: Mehr Zeit für Beratung vor Ort

„Wir versprechen uns von der digitalen Antragstellung mehr Zeit für das Wesentliche – den Waldumbau und die Beratung vor Ort“, sagt Revierförster Weigert. Dieses hat das über 40 Jahre bestehende Formblattverfahren abgelöst. Die Antragstellung soll so für den Waldbesitzer einfacher und transparenter werden: Nun braucht es kein Papier mehr zum Unterschreiben. Postwege fallen weg. Stattdessen wird der Förderantrag im System elektronisch gestellt. Auch die Förderzusage kommt auf diesem Weg. Und das erstaunlich schnell, wie Waldbesitzer Liebl bestätigen konnte. Selbst die abgeschlossene Pflanzung teilen die Waldbesitzer künftig digital mit und erhalten dann zeitnah den Förderbetrag. „Für die meisten Waldbesitzer bedeutet dies keine große Umstellung, denn das neue Verfahren ist der Bestellung bei einem Online-Kaufhaus vergleichbar. Es braucht nur ein Benutzerkonto – die sogenannte Betriebsnummer – und ein Kennwort. Diese können, falls noch nicht vorhanden, beim örtlichen AELF beantragt werden“, erklärt Revierförster Weigert.

Es wurden nicht alle Bäume entnommen. Unter dem verbliebenen Kiefernschirm werden Douglasien, Esskastanien, Weißtannen und Roterlen gepflanzt.

Förderung will Bayerns Wälder klimafit machen

Etwa ein Drittel der Fläche Bayerns ist bewaldet. Damit diese Fläche klimafit wird, unterstützt der Freistaat die Waldbesitzer mit dem Waldbaulichen Förderprogramm. Denn gerade in der Oberpfalz gibt es immer noch großflächig Fichten- und Kiefernbestände, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. So wie das Waldstück von Markus Liebl. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Jahrhunderten die Wälder übernutzt und die Kahlflächen dann mit den robusten Nadelhölzern aufgeforstet wurden.

Waldbesitzer Liebl hat sich dazu entschieden, das Holz aus seinem Wald  planvoll zu ernten, ehe er durch den Borkenkäfer oder Windbruch dazu gezwungen ist. Geschützt unter einem Schirm einiger von Weigert ausgewählten Kiefern, die übrig gelassen wurden und noch gut im Saft stehen, werden dort im Herbst Douglasien, Esskastanien, Weißtannen und Roterlen gepflanzt. Der beratende Revierförster verspricht sich davon, dass sie mit den Bedingungen des Klimawandels, besonders den trockenen Sommern, besser zurechtkommen.

Neues Waldbauliches Förderprogramm: Fördersätze wurden erhöht (WALDFÖPR 2025)

Das neue Waldbauliche Förderprogramm lohnt sich für Waldbesitzer. Denn das Pflanzen geeigneter Bäume ist das Kernstück der neuen WALDFÖPR 2025. Dabei wurde die Richtlinie vereinfacht. Das deckt dann z. B. auch die bei unkrautwüchsigen Böden wichtigen Markierungsstäbe mit ab. Insgesamt wurden die Fördersätze wegen der steigenden Kosten angepasst. Nun beträgt der Grundfördersatz fürs Pflanzen 3,80 €/je Pflanze. Auch weitere Fördermöglichkeiten wie zur Sicherung der Naturverjüngung oder der Pflege in Jungbeständen sind enthalten.

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