
(v.l.n.r.:) Christian Fröhlich (Digitalisierungsmanager), Dr. Stefanie Bauer (Abteilungsleiterin), Alexander Baranek (stv. Abteilungsleiter). Foto: Manuel Lischka
Neues Online-Verfahren Schwandorfer Gesundheitsamt
Personen, die erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, sind verpflichtet, maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Diese Erstbelehrungen dürfen nur vom Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Seit dem 27.03.2025 besteht die Möglichkeit, die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, welche bisher ausschließlich in Präsenz angeboten wurde, auch online durchzuführen.
„Wir freuen uns, jetzt das erste Online-Verfahren im Gesundheitsamt Schwandorf anbieten zu können“, berichtet Dr. Stefanie Bauer, Leiterin des Gesundheitsamtes Schwandorf. Hierfür werden lediglich PC, Notebook, Tablet oder Ähnliches sowie eine stabile Internetverbindung benötigt.
„Durch dieses Online-Verfahren können nun die Infektionsschutzbelehrungen zu jeder Zeit, an jedem Ort sowie in sieben verschiedenen Sprachen durchgeführt werden“, stellt Alexander Baranek, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes Schwandorf, die wesentlichen Vorteile dar. Zudem ist dieses Verfahren ohne vorherige Anmeldung schnell und einfach durchführbar. Nach der Abfrage von Daten zur Person werden in fünf Videos wesentliche Wissensinhalte vermittelt, zu denen im Anschluss Fragen zum jeweiligen Thema beantwortet werden müssen. Nach der Bezahlung, welche per VISA/Mastercard oder PayPal möglich ist, können die Dokumente heruntergeladen werden. Schüler, die die Belehrung aufgrund eines Schülerpraktikums benötigen, sind gebührenfrei.
Weitere Informationen über die Infektionsschutzbelehrung sowie das Online-Verfahren findet man auf der Website des Landkreises Schwandorf über „Familie + Soziales + Gesundheit“ und „Gesundheitsamt Schwandorf“ unter „Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz“. Alternativ ist der Link zur Online-Belehrung auch im „BayernPortal“ unter „Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ zu finden.
Dieses Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Union „NextGenerationEU“ gefördert. Das Gesundheitsamt Schwandorf nimmt am Digitalisierungsprojekt zur Förderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) teil. Darüber hinaus werden bei Bedarf nach Absprache auch weiterhin Präsenz-Belehrungen angeboten. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/471-600 oder per E-Mail unter Gesundheitsamt@landkreis-schwandorf.de zur Verfügung.