Mittwoch, 30. April 2025

Sperrmüll-Sammlung in Teublitz

In der Zeit der Sperrmüllsammlung ist das Straßenbild meist geprägt von alten Möbelstücken.
Symbolfoto – Pixabay

TEUBLITZ. Der Landkreis Schwandorf bietet in Zusammenarbeit mit den Abfuhrunternehmen für seine Bürgerinnen und Bürger heuer wieder eine kostenlose Sperrmüllsammlung an. Zuletzt gab es im Jahr 2022 eine solche Aktion.

Derzeit laufen die Vorbereitungen, damit die Abfuhr flächendeckend erfolgen kann. In Teublitz wird an folgenden Terminen gesammelt:
 04.04. / 07.04. / 08.04. / 09.04. / 10.04. / 11.04. / 28.04. / 19.05. / 22.05.

Was wird mitgenommen?
Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.). Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder. Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt.

Deshalb die eindringliche Bitte: Holzige Abfälle getrennt von den übrigen Abfällen stellen!

Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 Meter nicht überschreiten.

Was wird NICHT eingesammelt?
Nicht zum Sperrmüll gehören mit Restmüll gefüllte Säcke und Kartonagen, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt. Dringend beachtet werden muss, dass Holz aus dem Außenbereich, wie zum Beispiel Gartenzäune oder aus dem Abbruch von Scheunen, Hütten usw. nicht unter den Begriff „sperrigen Hausmülls“ fällt und deshalb von der Sammlung ebenfalls ausgenommen ist.

Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer gesonderten Problemmüllsammlung abgegeben werden. Diese findet zweimal im Jahr statt. Die nächsten Termine der Problemmüllsammlung beginnen am 25. April 2025 in Teublitz.

Was gibt es sonst zu beachten?
Die zu entsorgenden Gegenstände sollen an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle gelagert werden. Die Bereitstellung soll möglichst erst am Abholtag ab 6.00 Uhr morgens (oder am Tag zuvor) erfolgen. Gegenstände die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.

Quelle: Landratsamt Schwandorf

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