Dienstag, 27. Oktober 2026

MdB Englhardt-Kopf: Bund stellt erneut 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung

Bundestagsabgeordnete Martina Englhardt-Kopf. Foto: Hendrik Steffens

Schwandorf/Cham/Berlin. Ob Fußballplatz, Turnhalle oder Schwimmbad, Sportstätten sind wichtige Treffpunkte und unverzichtbare Orte des gesellschaftlichen Lebens. Gerade im ländlichen Raum leisten sie einen wertvollen Beitrag für Gemeinschaft, Gesundheit und ehrenamtliches Engagement. Um die Kommunen bei der Modernisierung und Sanierung ihrer Sportanlagen zu unterstützen, stellt der Bund erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundestagsabgeordnete Martina Englhardt-Kopf ruft deshalb die Städte und Gemeinden sowie Landkreise in ihrem Wahlkreis dazu auf, die neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu nutzen.

„Unsere Sportvereine sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserer Heimat. Hier kommen Menschen aller Generationen zusammen, Kinder und Jugendliche entdecken ihre Begeisterung für Bewegung und unzählige Ehrenamtliche engagieren sich mit großem Herzblut. Damit dieses vielfältige Vereinsleben auch in Zukunft möglich bleibt, brauchen wir moderne und gut ausgestattete Sportstätten. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund erneut erhebliche Mittel für deren Sanierung bereitstellt“, betont Englhardt-Kopf.

Mit dem neuen Projektaufruf stehen bundesweit weitere 333 Millionen Euro zur Verfügung. Das Interessenbekundungsverfahren ist nun gestartet. Bis zum 1. Februar 2027 können Städte und Gemeinden sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind, ihre Projektskizzen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen.

Insgesamt hat der Deutsche Bundestag im Bundeshaushalt 2026 rund 583 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt. Bereits im Frühjahr wurde eine gesonderte Förderrunde mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern aufgelegt.

„Wir wissen, dass viele Kommunen vor großen Herausforderungen stehen, wenn es um die Sanierung ihrer Sportanlagen geht. Gleichzeitig sind gerade unsere Vereine auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Mit der Bundesförderung wollen wir die Städte und Gemeinden gezielt unterstützen und dazu beitragen, dass notwendige Investitionen nicht an den finanziellen Möglichkeiten vor Ort scheitern“, erklärt Englhardt-Kopf.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage kann der Förderanteil auf bis zu 75 Prozent steigen. Die Bundesförderung beträgt mindestens 250.000 Euro und höchstens acht Millionen Euro pro Projekt. Auch eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, beispielsweise an Sportvereine, ist möglich.

Wichtig für Kommunen, die sich bereits an einer früheren Förderrunde beteiligt haben: Eine formlose Wiedereinreichung bisheriger Projektskizzen ist aufgrund des Wechsels des Förderportals nicht möglich. Entsprechende Vorhaben müssen über die neue Förderzentrale Deutschland erneut eingereicht werden.

„Ich möchte unsere Kommunen ausdrücklich ermutigen, diese Chance zu nutzen und geeignete Projekte anzumelden. Jeder Euro, den wir in unsere Sportstätten investieren, ist zugleich eine Investition in unsere Vereine, unsere Jugend und den Zusammenhalt in unserer Heimat“, so Englhardt-Kopf abschließend.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Projektaufruf 2026/2027 sind unter www.bbsr.bund.de/SKS2026 abrufbar.

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