Donnerstag, 5. Februar 2026

Fasching in der Oberpfalz – sicher feiern mit Rücksicht und Verstand

Symbolfoto – Pixabay – Gaetrtingen

OBERPFALZ. In den kommenden Tagen steht die Oberpfalz wieder ganz im Zeichen des Faschings. Damit die „fünfte Jahreszeit“ auch in diesem Jahr ungetrübt und ohne Zwischenfälle verläuft, appelliert das Polizeipräsidium Oberpfalz an alle Feiernden, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und verantwortungsvoll zu handeln.

Kostümierung

Kreativität beim Kostüm gehört zum Fasching – doch hier gilt: Maß halten und Rücksicht zeigen. Verkleidungen mit beleidigendem oder diskriminierendem Charakter gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen, Religionen oder gesellschaftlichen Minderheiten sind unangebracht.

Eine Liste verbotener Kostüme gibt es nicht, unzulässig sind jedoch Darstellungen, die Straftatbestände erfüllen können, wie etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) – darunter fallen z. B. auch Hakenkreuze oder der sogenannte „Hitlergruß“.

Ebenfalls verboten sind Kostüme, die Uniformen von Polizei, Bundeswehr oder anderen Behörden täuschend ähnlich sehen und dadurch eine Verwechslungsgefahr hervorrufen können.

Auch bei Kostümrequisiten ist Vorsicht geboten, sofern diese als sogenannte Anscheinswaffen nach § 42a Waffengesetz einzuordnen sind. Dazu zählen beispielsweise Gegenstände, die starke Ähnlichkeit mit echten Schusswaffen haben. Das Führen solcher Requisiten in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten.

Die Empfehlung lautet daher: Neutral bleiben, auf Humor und Einfallsreichtum setzen – und wenn die Wahl auf eine Uniform fällt, dann auf eine eindeutig erkennbare Fantasie-Variante.

Maskiert Fahrzeuge führen

Grundsätzlich ist das Tragen eines Kostüms oder einer Maskierung beim Autofahren nicht ausdrücklich verboten. Entscheidend ist, dass die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird und das Gesicht erkennbar sowie das Sichtfeld nicht beeinträchtigt ist. Der Fahrer muss jederzeit das Fahrzeug sicher führen können. Wer beispielsweise durch eine Maske oder ein voluminöses Kostüm in seiner Bewegungsfreiheit behindert wird oder das Gesicht verdeckt, riskiert ein Bußgeld.

Faschingswägen – Sicherheit geht vor

Die bunt geschmückten Faschingswägen sind die Höhepunkte vieler Umzüge. Oft kommen hierfür Traktoranhänger oder andere Gespanne zum Einsatz. Damit die Freude nicht durch technische Probleme oder Unfälle getrübt wird, appelliert die Polizei an alle Verantwortlichen, die eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger vorab einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.

Eine ordnungsgemäße Sicherung, ausgewogene Gewichtsverteilung sowie das Einhalten der zulässigen Personenzahl auf der Ladefläche sind grundlegende Sicherheitsvoraussetzungen. Mängel sollten umgehend behoben oder betroffene Fahrzeuge gar nicht erst eingesetzt werden.

Alkohol am Steuer – kein Kavaliersdelikt

„Don‘t drink and drive“: Das gilt auch während der närrischen Zeit! Wer trinkt, geht zu Fuß oder nutzt öffentliche Verkehrsmittel.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz weist darauf hin, dass Alkohol oder andere berauschende Mittel im Straßenverkehr immer wieder zu schweren oder tödlichen Unfällen führen. Im Jahr 2025 war Alkohol am Steuer erneut eine der Hauptursachen für tragische Verkehrsunfälle in der Region.

Die Polizei wird auch während der Faschingszeit verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.

Gemeinsam für einen sicheren Fasching

Mit etwas Umsicht, Rücksicht und Verantwortung steht einem ausgelassenen, aber sicheren Fasching nichts im Wege. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht fröhliche und vor allem unfallfreie Faschingstage!

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