
Am 09.01.2026 um 10:30 Uhr betrat ein 44-jähriger Deutscher den Verkaufsraum eines Selbstbedienungsladens in Schwandorf. Er entschied sich für zwei Packungen Eier und eine Packung Nudeln. In den dafür vorgesehenen Geldeinwurf warf er lediglich einen Zettel und entnahm aus dem Wechselgeldfach das vorhandene Bargeld, um anschließend den Laden zu verlassen.
Am selben Tag um 11:00 Uhr suchte ein 25-jähriger Deutscher den SB-Laden auf. Er entwendete eine Packung Eier und „kontrollierte“ ebenfalls das Fach für das Wechselgeld. Dieses war jedoch bereits von seinem Vorgänger vollständig entleert worden. Um auf Nummer sicher zu gehen, betrat der 25-Jährige am selben Tag noch zwei Mal den Laden, um das Fach für das Wechselgeld auf eine Bestückung zu kontrollieren – jedoch ohne Erfolg.
Am 10.01.2026 um 06:45 Uhr kehrte erneut der 44-jährige Deutsche in den Laden zurück. An seiner Art und Weise des Handelns änderte er aufgrund des Erfolgs am Vortag nichts. Dieses Mal entwendete er einen Sack Kartoffeln, warf wieder einen Zettel in den Geldeinwurf und nahm erneut das Wechselgeld an sich. Der Diebstahl wurde jedoch durch den Geschädigten zeitnah bemerkt. Dieser konnte den flüchtenden Dieb bis zu einer Wohnung verfolgen, erstattete Anzeige bei der PI Schwandorf und stellte den Beamten die Videoaufzeichnungen zur Verfügung. Anhand dieser konnten die beiden amtsbekannten Beschuldigten schnell identifiziert werden. Über die Staatsanwaltschaft konnte ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 44-Jährigen erwirkt werden, welcher von den Beamten der PI Schwandorf vollzogen wurde. Hierbei konnte das Diebesgut aufgefunden, sichergestellt und im Anschluss wieder an den Geschädigten ausgehändigt werden. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen und einer eindringlichen Belehrung durfte der 44-Jährige die PI Schwandorf wieder verlassen.
Ob die beiden Beschuldigten sich abgesprochen haben oder nur zufällig den gleichen Einfall hatten, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Eine Gemeinsamkeit besteht schon jetzt: Beide erwartet ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls.








