Freitag, 26. Dezember 2025

Wurststücke mit Rasierklingen ausgelegt

Das Auslegen von Ködern mit Rasierklingen ist eine schwere Straftat nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 Tierschutzgesetz) und dem Strafgesetzbuch wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung oder sogar Tötung von Tieren, was mit hohen Geldstrafen (bis zu 25.000 € für Tierschutzverstöße) und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann, da es gezielte Grausamkeit und Gefahr für Tiere und Menschen darstellt, und eine Anzeige bei Polizei und Veterinäramt ist dringend geboten.
Foto: PI Schwandorf

Am 24.12.2025 stellte eine 43-jährige Anwohnerin des Pappelwegs in Schwandorf Wurststücke in ihrem Garten fest. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass diese mit Rasierklingen versehen waren. Die Hunde der Frau entdeckten die Wurststücke nicht und wurden somit auch nicht verletzt. Die Wurststücke wurden als Beweismittel und zur Spurensicherung sichergestellt. Zeugen werden gebeten, sich bei der PI Schwandorf zu melden, Tel. 09431/4301-0.

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