Donnerstag, 6. November 2025

Verkehrszeichen umgefahren – Unfallflucht

Unfallflucht ist im deutschen Strafgesetzbuch unter § 142 StGB als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geregelt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, muss sich ein Unfallbeteiligter am Unfallort so lange aufhalten, bis die Feststellung der eigenen Person, des Fahrzeugs und der Beteiligung ermöglicht wurde oder eine angemessene Zeit gewartet wurde. Nachträgliche Feststellungen sind möglich, wenn man den Berechtigten oder die Polizei über den Unfall informiert und die notwendigen Angaben macht.
Foto: PI SAD / PK Schinabeck

Am Mittwoch sprach ein 69-jähriger Schwandorfer, mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Polizeiinspektion Schwandorf vor und berichtete, dass in der Straße Am Brunnfeld ein Verkehrszeichen umgefahren worden sei. Vor Ort hatte der Zeuge zudem das Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges gefunden. Damit konnte der Täter, ein 28-jähriger Schwandorfer, mit syrischer Staatsangehörigkeit schnell ermittelt werden. Der Sachschaden beträgt ca. 1.150,- €. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Schwandorf zu melden.

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